Hallo B.,
es gibt keine Vorgaben zur Begrenzung der Dauer der Stufenweisen Wiedereingliederung (SWE). Die SWE-Dauer hängt einzig und allein von der medizinischen Notwendigkeit ab. Jedoch behält sich der Rentenversicherungsträger vor, über die Verlängerungen der SWE selber entscheiden zu können. Kliniken können eine SWE für 4 Wochen -mit medizinischer Begründung für 8 Wochen planen-, danach erfolgt die Verlängerung der SWE über den behandelnden Arzt. Der behandelnde Arzt füllt dann einen Stufenplan aus, Zustimmungen werden eingeholt und der Rentnenversicherungsträger prüft dann die weitere Erfolgsaussicht. Eine schöne Adventszeit