Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bert,
ja, im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation kann eine Wiedereingliederung erfolgen und ein Antrag auf LTA gestellt werden.
Sie sollten grundsätzlich mind. 2 Stunden an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz arbeiten können und es musss die Erwartung bestehen, dass Sie stufenweise in überschaubarer Zeit wieder Ihren alten Arbeitsplatz voll ausfüllen können. Diese Feststellung wird der DRV durch die Reha-Einrichtung bereits mitgeteilt.
Die weiteren Maßnahmen werden dann zusammen mit dem Reha-Fachberatungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers erarbeitet.
Freundliche Grüße
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