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Experten-Antwort

Suche Gutachter Deutsche Rentenversicherung für Orthopädie

von rheinländer30.12.2017 | 13:09
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10 Antworten

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Wie die Überschrift schon sagt. ich suche einen Gutachter Deutsche Rentenversicherung für Orthopädie in Köln. Seitens der Deutschen Rentenversicherung darf es der behandelnde Arzt sein, da dieser mich bestens kennt. Die Gefahr hierbei könnte bestehen, dass dieser Arzt halt Diagnosen verbreitet, welche vor 5 Jahren bestanden, Heute aber nicht mehr aktuell sind. Ein Arzt, welcher mich nicht kennt, wird neue Röntgenaufnahmen machen und feststellen, dass sich mein Gesundheitszustand erheblich gebessert hat. Es muss doch Gutachter mit der Zulassung der Deutschen Rentenversicherung in Köln geben, die halt das Formular R3214 ausfüllen dürfen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.01.2018 | 09:21

Hallo, Rheinländer,

wenn Sie einen Gutachter (Orthopädie) suchen, können Sie sich an die für Sie zuständige DRV wenden. Dort werden Sie diese Auskunft erhalten. Sollten Sie allerdings – wie bereits von Zelda angemerkt – einen Orthopäden suchen, der Ihnen den Vordruck R 3214 ausfüllt, verweisen wir auf den Hinweis von Zelda.

9 Antworten

W*lfgangam 30.12.2017 | 13:47
Hallo rheinländer, dem Versicherungsamt Köln sollte eine aktuelle Gutachterliste vorliegen, diese wird bundesweit auf regionale Verhältnisse bezogen regelmäßig aktualisiert. Kann natürlich auch sein, dass dort gar kein 'DRV-Gutachter' mehr vorhanden ist ...'meine' Liste ist von vormals 8 auf 0 Gutachter seit 2 Jahren geschrumpft. Sie können natürlich auch darauf verweisen, dass Sie seit '1891' nicht mehr bei einem Orthopäden gewesen sind und die DRV einen eigenen Gutachter in der Nähe benennen möge. Im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung können Sie auch Ihren zuletzt behandelnden Arzt explizit (nachträglich) ausklammern. Gruß w.
HotRodam 30.12.2017 | 16:01
Mal abgesehen davon, daß es die Aufgabe der DRV ist, geeignete Gutachter zu benennen, kann ich kein Problem darin sehen, wenn der behandelnde Arzt alte Diagnosen bescheinigt, wenn diese dazu dienlich sind, die EU-Rente durch zu boxen. Bei unbekannten Gutachtern besteht immer die Gefahr, daß im Sinne der DRV = Auftraggeber entschieden wird.
rheinländeram 30.12.2017 | 15:25
Gut, dann veröffentliche mal hier die 8 Ärzte. Auch wenn diese Liste von 8 auf 0 geschrumpft ist, muss noch lange nicht heißen, dass diese Ärzte nicht mehr für die Deutsche Rentenversicherung arbeiten.
rheinländeram 30.12.2017 | 15:25
Gut, dann veröffentliche mal hier die 8 Ärzte. Auch wenn diese Liste von 8 auf 0 geschrumpft ist, muss noch lange nicht heißen, dass diese Ärzte nicht mehr für die Deutsche Rentenversicherung arbeiten.
W*lfgangam 30.12.2017 | 16:17
...was nutzen Ihnen denn Totenscheine/400 km von Ihrem Wohnort entfernt? ;-) Und 0 heißt, auch die, die die Altersgrenze 'leicht' überschrittenen haben, sind _nicht_ mehr für die DRV tätig/haben die Gutachtertätigkeit eingestellt/von der Liste gestrichen (IN MEINER REGION!) - war das so schwer verständlich? Haben Sie inzwischen wenigstens in Köln ein Anfrage gestartet: http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/rechts-und-versicheru… ...in ein paar Tagen geht der Betrieb dort weiter, warten Sie nicht zu lange – Hunderte Anfragen dieser Art und Sie sind dann ganz hinten dran ;-) Gruß w.
zeldaam 30.12.2017 | 17:35
Hallo „rheinländer“, suchen Sie tatsächlich einen Gutachter oder „nur“ einen Orthopäden, der den Befundbericht ausfüllen kann? Bei dem Vordruck R 3214 handelt es sich um das Formular zur Erstellung eines Befundberichtes durch einen behandelnden Arzt. Diesen Befundbericht darf jeder behandelnder Arzt / Orthopäde ausfüllen. Mithilfe einer Suchmaschine und den Stichworten „Orthopäde“ und „Köln“ wird sich im Internet auch ein entsprechender „neuer“ Arzt finden lassen. Ein Gutachten jedoch wird direkt durch die Rentenversicherung beauftragt, hier erhalten Sie dann die Einladung durch den beauftragten Gutachter. MfG zelda
rheinländeram 01.01.2018 | 19:31
Gerade Ärzte sind sehr sehr schnell, eine unwahre Diagnose zu verbreiten, erst recht, wenn man sich in Behandlung einer alternativen Heilmethode begeben hat, welche Schulmedizinisch nicht anerkannt ist.
=//=am 04.01.2018 | 13:18
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie eine Erwerbsminderungsrente aufgrund orthopädischer Leiden, obwohl sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat? Und jetzt suchen Sie einen Arzt, der quasi ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt bzw. den Befundbericht in Ihrem Interesse ausfüllt? Das kann doch nicht wahr sein, oder?
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