Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Tätigwerden nach letzter freiwilliger Beitragszahlung notwendig?

von Ariane17.04.2019 | 14:13
100 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen! Ich hab da mal zwei Fragen, nur um sicher zu gehen und nichts zu übersehen: Meine Mama ist schwerbehindert und hat Ende letzten Jahres die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragt. Sie hat dann im Februar einen Bescheid bekommen, dass ihr noch 18 Versicherungsmonate fehlen, worauf die freiwillige Zahlung von Beiträgen für 2018 und Januar bis Juni 2019 beantragt wurde. Es wurde dann mitgeteilt, dass die Zahlungen wie beantragt möglich sind und dass, pünktliche Zahlung vorausgesetzt, der Renteneintritt zum 01.07.2019 erfolgt. Frage 1: Kann man den letzten Monatsbeitrag erst im Juni entrichten, oder wäre dies z. B. schon im Mai, mit der Zweckbestimmung im Betreff "freiwilliger Beitrag Juni 2019" möglich? Frage 2: Wenn dann der letzte notwendige Beitrag zum Erreichen der Mindestversicherungszeit geleistet wurde, nimmt dann alles seinen automatischen Lauf, oder muss meine Mama noch irgend etwas extra beantragen? Ist mit der normalen Bearbeitungssdauer (also ca. 3 Monate erfahrungsgemäß) ab letztem Beitragsmonat zu rechnen oder geht das in den Fällen schneller? Danke schonmal Ari

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ariane,

laut Ihren Darstellungen, haben Sie den Rentenantrag bereits gestellt. Demnach sollte die Beitragszahlung, wie von Ihnen angefragt, möglich sein. Entsprechend sollte die Sachbearbeitung in der Lage sein, den Rentenbescheid nach Eingang des letzten notwendigen Beitrages, zu fertigen. Fragen Sie bitte nochmal telefonisch an und lassen sich alles von der zuständigen Sachbearbeitung, nach Hinzuziehen/Einblick in die Akte bestätigen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Arianeam 17.04.2019 | 15:34
Dankesehr, ich werde telefonisch dann nachfragen :) Mit "Zahlung so wie angefragt möglich" ist auch die Zahlung des Juni-Beitrags schon im Mai gemeint, wenn eine Zahlungsbestimmung entsprechend getroffen wird (nicht weil ich denke, es geht dann noch schneller, Juni bin ich einfach im Urlaub)?
KSCam 17.04.2019 | 19:38
Im Normalfall überweist der Kunde in einem solchen Fall die 18 Monate in einer Summe und dann stellt sich die Frage gar nicht. (Verwendungszweck 18 Mindestbeiträge von Jan 18 bis Jun 19). Sie werden doch hoffentlich nicht jeden Monat einzeln überweisen oder sich das monatlich abbuchen lassen???? Das hieße ja die Bürokratie auf die Spitze treiben - aber es gibt bekanntlich nichts was es nicht gibt.
Max4.0am 17.04.2019 | 22:53
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Stellen Sie sich vor, KSC, es gibt Menschen, die können das nicht einfach mal so eben komplett überweisen. Es ist nicht verwerflich das so zu machen, wie man kann, wenn der Gesetzgeber das offenbar als Möglichkeit vorsieht ...
Arianeam 18.04.2019 | 07:30
So ist es - nicht jeder Mensch hat das mal so eben parat. Aber das Problem war eher, dass im Schreiben der Rentenversicherung eben genau diese getrennte Zahlung vorgegeben war. Dort wurde zum einen ein Einmalbetrag Januar 2018 bis Februar 2019 angesetzt und dann ab März 2019 eine monatliche Zahlungsweise, was durchaus den Eindruck erwecken kann, man dürfe nicht im Voraus bezahlen sondern müsse den jeweiligen Monat abwarten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026