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Experten-Antwort

Tagesausflüge (bzw. Heimfahrt) während der Rehawochenden

von Christiane01.08.2016 | 17:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich werde in nächster Zeit (Termin noch nicht bekannt) mit meinen Sohn als Begleitperson in die Reha fahren. Die Rehaeinrichtung befindet sich knapp 40 Autominuten von uns entfernt. Nun waren wir im vergangenen Jahr schon dort und haben am Wochenende festgestellt, dass wir mehr oder weniger alleine auf weiter Flur waren. Schon am Freitag Abend war der Speisesaal wie ausgestorben, erst am Sonntag Abend war er voll wie unter der Woche. Wir haben dann so nach und nach mitbekommen, dass viele am Wochenende Ausflüge gemacht haben und dadurch den Speisesaal nicht nutzten. Für diese Jahr haben wir uns nun überlegt am Wochenende auch Tagesausflüge zu machen, denn meinem Sohn war es dort am Wochenende immer total langweilig, dadurch war er sehr gereizt und die Stimmung war bis zum Sonntag Abend im Keller. Jetzt frage ich mich...ob ich nun einen Tagesausflug irgendwo hin oder den Tagesausflug in die Heimat (zu Oma und Opa, sind Juniors ein und alles) mache, ist doch wohl egal, oder? Meinem Sohn würde es therapeutisch sicher gut tun, wenn er am Wochenende die Großeltern sehen würde und dort auf der kleinen Landwirtschaft die Zeit genießen könnte. Kann man hier evtl. auch eine Genehmigung bekommen, dass wir immer am Freitag Nachmittag nach Hause fahren und am Sonntag zurückkommen? Die Kosten für die Fahrt werden wir selbstverständlich selbst leisten (kommt uns günstiger, als wenn der Papa jedes Wochenende in der Einrichtung isst und übernachtet). Bin gespannt auf die Antworten und sage schon mal vielen Dank. Grüße Christiane

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane,

wenn keine medizinischen Gründe gegen ein Verlassen der Reha-Einrichtung am Wochenende sprechen, sollte nichts gegen einen Tagesausflug (kann ja auch zu Oma und Opa sein) sprechen. Sie sollten sich aber trotzdem vorab eine Genehmigung der Reha-Einrichtung einholen. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn eine erfolgreiche Reha-Maßnahme und auch in der therapiefreien Zeit einen angenehmen Aufenthalt ohne Langeweile.

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29 Antworten

Herz1952am 01.08.2016 | 21:51
Hallo Christine, das würde ich an Ihrer Stelle nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Reha-Leitung machen, bzw. wenn diese nichts dagegen hat. Einer Bekannten, die in einer Reha-Einrichtung der RV war, hat erzählt, dass das ohne Genehmigung schief gehen kann. Ein Reha-Gast hatte es auch nicht weit bis nach Hause, fuhr eigenständig am Wochenende heim, bekam Zahnschmerzen und musste zur Notdienst. Die Klinikmitarbeiterin hatte gemeint, dass er die ganze Reha selbst habe zahlen müssen. Ich würde zwar sagen, die 2 Tage müsste er mindestens zahlen. Natürlich wird auch das Übergangsgeld gekürzt. Wenn es die Klinik erlaubt, ist gegen einen Tagesausflug nichts einzuwenden. Bei meiner eigenen Reha (AHB), musste ich mich mindestens von den Mahlzeiten abmelden. Dies diente der Klinikleitung auch zur Kontrolle, denn sonst hätte diese einen "Suchtrupp" losschicken müssen. Es hätte bei einem Spaziergang auch etwas passieren können und der Reha-Teilnehmer wäre dann vermisst worden.
Herz1952am 01.08.2016 | 21:54
Man wird Ihnen evtl. sagen, dass Sie keinen Versicherungsschutz hätten, dies gehört aber ins Reich der Fabel. Bei einem Unfall oder Krankheit (Notfall) ist die Krankenkasse verpflichtet zu zahlen. Sie darf nicht sagen: "selbst schuld", das ist im Gesetz so vorgeschrieben.
Hannesam 02.08.2016 | 01:19
Hallo Christiane, Das ist in jeder Rehaeinrichtung etwas anders. eine Genehmigung brauchen sie auf jeden Fall. Manche Kliniken erlauben das gar nicht andere nur jede 2. Woche, usw. Kommt auch sehr auf die Fachrichtung an. Am Besten sie fragen vorab schon mal telefonisch bei der entsprechenden Klinik an wie das dort in der Regel gehandhabt wird. Manchmal entscheidet das auch ihr Therapeut. Ich wünsche ihnen und dem Sohn jedenfalls viel Erfolg dort und eine schöne Zeit.
GroKoam 02.08.2016 | 07:06
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Was für ein fürchterlicher Unsinn. Keiner muß die Reha selbst zahlen.
Christianeam 02.08.2016 | 09:53
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Werde, wenn wir in der Rehaeinrichtung angelangt sind, darum bitten, dass wir einen Genehmigung für die Wochenenden bekommen. Aus medizinischen Gründen müssen wir dort am Wochenende sicher nicht bleiben, es sei denn mein Sohn wird krank. Aus therapeutischen Gründen würde es sogar Sinn machen, dass wir nach Hause fahren. Wir werden sehen. Grüße Christiane
Nordlichtam 02.08.2016 | 08:18
Hallo Christiane, Tagesausflüge bzw. Heimfahrten am Wochenende müssen Sie mit dem behandelnden Arzt der Rehaklinik absprechen. Dieser wird im Regelfall keine Einwände haben, wenn keine medizinischen Gründe gegen eine Abwesenheit sprechen. Lassen Sie sich von Herz1952 Schauermärchen nicht verunsichern. Herz1952 kennt zu jedem Thema ein paar Kneipenfreunde, die jemanden kennen, die wiederum jemanden kennen...
Herz1952am 02.08.2016 | 12:50
Das Schauermärchen stammt auch nicht von mir, sondern von der Mitarbeiterin der Klinik, die die neuen "Gäste" "aufgeklärt" hat. Ich habe es ja selbst angezweifelt, dass es so abgelaufen ist. Ich habe es ja selbst noch auf die 2 Tage "Schadenersatz" gegenüber der RV eingeschränkt. Dies wäre vielleicht noch vertretbar, wenn es ohne Genehmigung der Klinikleitung geschah (wie in dem beschriebenen "Fall"). Die Mitarbeiterin wusste wohl selbst nicht was weiter geschah, sondern schloß es vermutlich daraus, dass einige Fragen an die Klinik gestellt wurden. Aber der letzte Absatz mit dem "Suchtrupp" (smile), dieser ist im Prinzip zutreffend, denn die Klinik ist schon um ihre "Gäste" besorgt. @ Groko, Dir muss ich ausnahmsweise (smile) natürlich wieder recht geben, aber nur im Prinzip (smile).
=//=am 02.08.2016 | 14:04
Was die Mitarbeiter der Kliniken manchmal so alles erzählen, ist völliger Quatsch. Es muß kein "Schadenersatz" gezahlt werden, wenn jemand am WE heimfährt. Das mit dem Unfallschutz ist eine andere Sache. Für die nicht in der Klinik verbrachten Tage bzw. auch für die Heimfahrt "zwischendurch" besteht kein Unfallschutz über die Reha-Maßnahme. Ich würde übrigens auch empfehlen, nicht jedes WE heimzufahren. Je nachdem, aus welchem Grund die Kinderreha durchgeführt wird. Auch die Kinder sollen während der Maßnahme mal 4 Wochen aus ihrem "normalen" sozialen Umfeld rauskommen. Wenn doch "mehr oder weniger" noch Patienten/Kinder in der Klinik sind, kann man sich mit diesen zusammentun und etwas unternehmen (spielen, spazieren gehen o.ä.).
Herz1952am 02.08.2016 | 16:43
Der Unfallschutz besteht über die Krankenkasse, natürlich nur für die Behandlungskosten. Bei Dauerschäden hilft eigentlich nur die PU-Versicherung. Außer bei Berufstätigen, da könnte ein Unfall auch zur Rente führen, unabhängig von der Privaten Unfallversicherung (da könnte es sogar auch noch zur Unfallrente führen). Möglich wäre evtl. sogar eine PUV-Rente für Kinder. Aber da bin ich mir nicht sicher. Dafür darf nämlich auch kein Todesfallschutz bestehen (Verbot der Bereicherung durch Kinder).
Christianeam 02.08.2016 | 20:03
Die Unfallschutzversicherung gilt so oder so nur für mein Kind. Ich als Begleitperson bin nicht unfallversichert. Aber dies ist nicht unser Problem, mein Kind so wie auch ich haben einen Private Unfallversicherung. Wenn es denn dieses Jahr so ist, dass man mit anderen Kindern etwas unternehmen kann, werden wir dies sicherlich tun. Aber wenn es so ist wie letztes Jahr, dann...unser Sohn war im letzten Jahr am Wochenende das einzige Kind in seinem Alter. Die anderen waren alle mit den Eltern entschwunden ;-) Bei uns wäre es therapeutisch sicher sinnvoller nach Hause zu fahren, weil gerade bei meinen Schwiegereltern ist mein Kind ausgeglichen und immer total zufrieden. Letztes Jahr war es am Wochenende echt eine Tortur...Kind gereizt und irgendwann dann auch mal wir als Eltern. Die Stimmung war einfach nicht gut und um dies zu vermeiden werden wir mal zumindest tagsüber am Wochenende nach Hause fahren.
Schorscham 02.08.2016 | 19:38
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Wer hat Ihnen denn diesen Unsinn erzählt? Selbstverständlich gibt es Kinder-Unfallversicherungen mit Todesfallschutz! MfG
Herz1952am 02.08.2016 | 20:38
Christiane, es könnte natürlich auch sein, dass nicht die Krankenkasse während des Reha-Aufenthaltes evtl. Unfallkosten übernimmt, sondern die Reha-Einrichtung selbst für solche Fälle versichert ist. Natürlich gilt das auch für Heimfahrten und Tagesausflüge.
Herz1952am 02.08.2016 | 20:34
Hallo Schorsch, Schauen Sie sich bitte mal diesen Link an: https://www.huk.de/produkte/kinderversicherung-unfallversicherun… Auch, wenn Sie auf dieser Seite "Detail" anklicken, ist von Todesfallschutz keine Rede. Ich konnte damals unser Kind auch nicht mit Todesfallschutz versichern. Es galt, dass man sich an Kindern nicht bereichern darf. Das ist natürlich abhängig vom Alter des Kindes. Berufstätige Kinder kann man natürlich mitversichern auch mit Todesfallschutz. Vielleicht gilt jetzt auch eine Todesfallsumme, die die Beerdigungskosten abdeckt. @Christiane, Selbstverständlich werden Ihnen die Unfallkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Es geht hier nur um Dauerschäden und Rente durch die Unfallversicherung (privat). Dafür kommt Ihre Private UV selbstverständlich auf. Vielleicht ist auch das Schlimmste das passieren kann, nämlich der Tod des Kindes mitversichert mit einer gewissen Summe. Aber wir hoffen doch nicht, dass so was passiert. Es soll nicht der geringste Unfall passieren. Sie und Ihr Kind sollen einen angenehmen, erfolgreichen Reha-Aufenthalt genießen können. Alles Gute.
Christianeam 02.08.2016 | 20:51
Also eigentlich ist meine Frage indirekt ja beantwortet und wir werden sehen wie es letztendlich wird, wenn wir angereist sind. Nur noch so viel - wir gehen über die Rentenversicherung in die Reha - während des Aufenthalts (An- und Abreise) ist mein Sohn unfallversichert durch die DRV - ich, als Begleitperson, bin nicht durch die DRV versichert (ist auch okay), logisch muss dann die GKV bezahlen...trotz allem besitzen wir eine private Unfallversicherung @ Herz1952 ...und ich kann sagen, dass wir gerade gestern unsere Versicherung neu aufgebaut haben und habe nun gerade mal nachgesehen, bei meinem Sohn ist die Todesfallleistung genauso hoch wie bei mir und bei meinem Mann (möchte sie aber nie haben).
Herz1952am 02.08.2016 | 20:53
Hallo Schorsch, noch ein Link, der in etwa das gleiche aussagt: (keine Todesfallleistung für das Kind, nur Doppelleistung bei Tod der Eltern, wenn das Kind erbberechtigt ist) https://www.devk.de/produkte/unfall/kinder/index.jsp
Schorscham 03.08.2016 | 11:28
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

https://www.fvv.de/docs/FUN_Produktinfoblatt_Kinder.pdf (Siehe Seite 2 Punkt 4!) Dass unterschiedliche Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten, ist Ihnen tatsächlich neu? MfG
Herz1952am 03.08.2016 | 14:46
Hallo Schorsch, ich habe keinen gefunden, der Todesfallschutz für Kinder anbietet. Lediglich in einem Vergleichsportal, das war aber kein Angebot und selbst da hieß es "unter 18 Jahre" und nicht ab wann. Auch bei wem stand nicht dabei. Außerdem hätte man horrende Summen eingeben können. Auf solche Portale kann man sich nicht verlassen. Die Wahrheit ist, dass es gesetzlich verboten ist, weil sich die Eltern daran bereichern könnten. Es dient dem Schutz der Kinder vor Verbrechen. Das muss ich leider jetzt mal ganz deutlich sagen. Das war auch damals bei meiner Anfrage so. Ich habe natürlich unseren Sohn versichert gegen Unfallfolgen wie "Einmalentschädigungen" und auch Dauerschäden (Unfallrente - abhängig vom Grad der Schädigung, damals ab 50 % und ab 75 %, natürlich abhängig vom Versicherer).
Schorscham 03.08.2016 | 14:58
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Dann benennen Sie doch mal ganz deutlich eine seriöse Quelle, in der man das nachlesen kann. (Einen Gesetzestext z.B.) Tatsache ist, dass die Versicherungssummen für Kinder unter 7 Jahren 8.000 Euro nicht übersteigen dürfen und für Kinder ab 7 Jahren nach oben frei wählbar sind. Alles andere ist dummes Zeug. Das muss ich leider jetzt mal ganz deutlich sagen. ;-) MfG
ballaballaam 03.08.2016 | 14:50
@herz1952 Was war nochmal die Ausgangsfrage von Christiane ?
Schorscham 03.08.2016 | 15:12
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Herz1952am 03.08.2016 | 15:08
Ich habe soeben von der HUK-Coburg erfahren, dass eigentlich nur die Beerdigungskosten damit abgedeckt werden sollen (HUK) hat dies allerdings nicht im Angebot. Ich hatte ja auch bereits erwähnt, dass evtl. die Beerdigungskosten abgedeckt werden sollen. Auch bei Ihrem Link, sind die Todesfallfolgen bei unterschiedlich hohen Versicherungssummen auf 10000 Euro festgesetzt. Dass es nach oben keine Grenze gibt bei über 7 Jahre alten Kindern würde mich schon interessieren, wo ich die Informationen nachlesen kann. Aber nur wenn Ihnen das nicht zu viel ist. Praktisch hat es für mich keine Bedeutung mehr. Ansonsten gebe ich mich geschlagen (smile).
Herz1952am 03.08.2016 | 15:33
Schorsch, da geht es um L e b e n s Versicherung und nicht um die reine Unfallversicherung. Ich habe herausgefunden, dass das in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich gehandhabt wird (Verbot unter 3 im Lande X, 7 Jahre Land Y). Bei Lebensversicherung war mir das klar, ob da allerdings auch Unfälle mitversichert sind, dazu müsste man das Kleingedruckte kennen. Aber grundsätzlich können bei Kinderunfällen wenigstens noch die Beerdigungskosten evtl. (Je nach Versicherung) abgedeckt werden. Schock in solchen bedauerlichen Fällen ist so wie so nicht in Geld auszudrücken.
Herz1952am 03.08.2016 | 16:07
Hallo Schorsch, ich habe jetzt mit meinem Rentenberater telefoniert. Anscheinend gilt die Todesfallversicherung auch bei Unfällen. Das ist gut zu wissen, aber wie bereits gesagt, ist das Geld beim Tod des eigenen Kindes kein Trost. Naja, ich schließe den Fall hiermit ab (smile). Ihnen Christiane, wünsche ich alles Gute für die Mutter/Vater-Kind-Kur und gute/sichere Heimfahrten
GroKoam 03.08.2016 | 18:39
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Sag mal verstehst Du eigentlich selbst was Du da verbuchstabelst?
Schorscham 03.08.2016 | 19:57
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

Also UNFALLTODE sind auch mit ganz "normalen" Lebensversicherungen abgesichert, da können Sie ganz unbesorgt sein. Aha, und an "normalen" Lebensversicherungen können sich die Eltern nicht bereichern? Im Übrigen gilt immer noch: https://www.fvv.de/docs/FUN_Produktinfoblatt_Kinder.pdf (Siehe Seite 2 Punkt 4!) Und außerdem: Sie haben es mal wieder geschafft, die Fragestellerin und die hiesigen Mitleser mit unnötigen Kommentaren und Falschinformationen zu verwirren. Herzlichen Glückwunsch! MfG
Herz1952am 03.08.2016 | 22:30
Hallo Schorsch, Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug. Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten. Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert. Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist. Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert. Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht. Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen. Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung. 10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen. Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt. Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren. Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen. Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten. Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich. Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.
W*lfgangam 03.08.2016 | 23:43
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

...was wird das hier - Sterbeberatung bis zur Urne, aus _einer_ Sichtweise/erregten Perspektive? Und - telef. Einzelauskünfte sind ja so was von hilfreich für andere. Kann Ihr 'Fake' nicht das Gequatsche übernehmen - ist bedeutend kürzer/kann sogar inhaltsreicher sein ;-) Zur Ausgangsfrage von Christiane haben Sie ja absolut viel beigetragen ...Ihnen liegt lieber das abendfüllende Abschweifen bis hinter den Sonnenuntergang – um es nett zu formulieren. Übrigens, sind Sie eigentlich in Personalunion mit KS? Gruß w. Anregung an die Red.: schaltet den Fake-Herz1952 wieder frei ;-)
Schorscham 04.08.2016 | 11:32
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

Ich habe die ganze Zeit von reinen privaten Unfallversicherungen gesprochen. Vielleicht war ich einmal nicht deutlich genug.

Diese Ford-Versicherung habe ich doch auch schon beantwortet. Sie sieht bei Unfalltod lediglich 10000 Euro vor, egal welcher Tarif, bzw. welche Grundsumme versichert ist. Es handelt sich hierbei wohl um die Beerdigungskosten.

Selbst bei Unfallversicherungen sind Erwachsene bei Todesfall nur mit einer festen Summe (evtl. noch abhängig von der "Grundsumme", bei mir die Hälfte der GS) versichert.

Mittlerweile habe ich 3 Versicherung gecheckt. Keine bietet eine Todesfallversicherung bei Tod des Kindes an. Unter Kinderversicherung steht zwar Kindes Todesfallversicherung, aber bei genauem hinsehen, geht es darum, dass das Kind beim Todesfall der Eltern oder auch nur eines Elternteils, weiterhin versichert ist.Es kann bei Tod der Eltern, wenn das Kind in der Familien-Unfallversicherung ist (bzw. Kind und Eltern eine Versicherung gemeinsam abgeschlossen haben), die Todesfallsumme der Eltern/des Elternteils z.B. verdoppelt werden, damit das Kind versorgt ist.

Wie es bei LV gehandhabt wird, weis ich nicht, bzw. kann es erst glauben, wenn ich das Kleingedruckte lesen kann. Es ist wahrscheinlich möglich. Wenn Kinder versichert sind ist außerdem nicht nur die Unterschrift der Eltern nötig, sondern auch einer dritten Person. Aber wie gesagt, hier ging es um eine reine Unfallversicherung für das Kind. Natürlich sind andere Personen auch bei der LV bei Unfalltod (nicht jedoch für die Folgen) versichert.

Laut Telefonat mit HUK wusste die Dame darüber auch nicht genau Bescheid und hat gemeint, dass es evtl. um die Beerdigungskosten geht.

Weiter sagte Sie, dass Sinn- und Zweck einer Kinderunfallversicherung ist, dass Dauerschäden durch Unfall abgesichert sind und auch die Möglichkeit besteht, eine Unfallrente abzuschließen.

Ich habe schon einmal auf Anraten meiner Krankenkasse wegen einer Pflegeversicherung bei der HUK nachgefragt. Da hieß es auch nur, dass die Bedingung sei, noch keine Pflegestufe zu haben. Bei Anforderung der Unterlagen war natürlich ein Gesundheitsbogen dabei, den ich gleich gar nicht ausgefüllt habe. Ich habe angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinen Gesundheitsproblemen versichert bin. Eine Krankheit von vor ca. 30 Jahren (Niere) hat genügt, dass ich nicht versicherbar bin. Es ist eben vieles nur Werbung oder wird verschwiegen. So was nennt sich auch noch Eigenverantwortung.

10.000 Euro für Beerdigungskosten sind auch keine Bereicherung. Das möchte ich auch mal betonen.

Außerdem habe ich zu gegebener Zeit die Kinderunfallversicherung in eine Erwachsenenversicherung mit Todelfallschutz für das "Kind" umgewandelt.

Bei Lebensversicherungen gibt es auch Tarife mit Zusatztodesschutz oder vielleicht sogar Einschränkungen in den ersten Jahren.

Bei meiner Unfallversicherung sind z.B. Unfallrenten im ersten Jahr ausgeschlossen.

Sie wissen doch auch, mit welchen Tricks Versicherungen arbeiten.

Außerdem habe ich die Fragestellerin nicht verunsichert, sondern nur erklärt dass sie gegen die Unfallfolgen auf jeden Fall abgesichert ist. Welchen Tarif diese bei der PV hat, weis ich natürlich nicht. Eine höhere Todesfallsumme bei Tod eines Kindes macht doch auch keinen Sinn. Das Kind hat doch nichts davon und es wäre moralisch (vielleicht auch deswegen gesetzlich) unverantwortlich.

Das dürfte jetzt wirklich genügen und ich kläre dies vielleicht für mich noch einmal bei meiner Versicherung ab, aber nur für mich. Für andere hat es ja keinen Sinn. Für mich eigentlich auch nicht.

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