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Tagesklinik bei Kombi-Nord verlängern?

von Christian M.07.01.2016 | 21:48
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Danke für die schnelle Antwort. Der Versicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Dort habe ich telefonisch nachgefragt ob und in welcher Länge eine Verlängerung des tagesklinischen Moduls möglich ist. Die Aussage von dort war das eine Verlängerung "eigentlich" auch über eine Woche hinaus möglich sein "müsste". Die Mitarbeiter der Tagesklinik sind sich allerdings sicher das die Dauer des tagesklinischen Moduls maximal 13 Wochen (auch bei krankheitsbedingten Ausfällen während der Therapiezeit o.ä.) betragen darf. Danach bestände lediglich die Möglichkeit in ein stationäres Modul zu wechseln wenn die Abstinenzfähigkeit noch nicht gegeben ist. In der Broschüre "Konzeption Kombi-Nord" steht: "Für die ganztägig ambulanten, stationären und adaptiven Interventionsformen gilt die Maßgabe, dass die Behandlungszeit die Langzeittherapie³ nicht überschreiten darf. Bei der Kombination von stationären und tagesklinischen Leistungen darf die Gesamtwochenzahl von 20 (Alkohol- /Medikamentenabhängigkeit) bzw. 30 (Drogen-/Mehrfachabhängigkeit) nicht über- schritten werden." "³ Therapiedauer incl. Verlängerungsmöglichkeit bei stationären und ganztägig ambulanten Suchtbehandlungen: Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 13 Wochen + 2 Wochen" Nun habe ich drei verschiedene Aussagen und würde mich freuen/ wäre dankbar wenn mir jemand verbindlich sagen könnte ob und wenn ja wie lange eine tagesklinische Behandlung verlängert werden kann. Danke fürs Lesen und entschuldigen sie bitte diesen "Roman". Der Erhalt der Abstinenz ist mir halt sehr wichtig da ich der Meinung bin im Moment die Weichen für mein weiters Leben zu stellen.

2 Antworten

Schadeam 07.01.2016 | 22:43
Verbindliche Antwort bekommen Sie vom Kostenträger = DRV Sachbearbeitung. Gewiss nicht im Forum.
W*lfgangam 07.01.2016 | 23:28
...auf schriftliche Anforderung/auch FAX. Konfrontieren Sie ihre DRV mit den 3 Aussagen und bitten um umgehende Stellungnahme, was für Sie gilt. Gruß w.
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