Hallo Murkel,
natürlich können Sie sich während des Rentenbezugs akut medizinisch behandeln lassen (auch psychiatrisch bzw. psychologisch), um Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Ob dies irgendwann später Auswirkung auf Ihren Rentenanspruch haben könnte, kann ich nicht mit Sicherheit sagen - die Möglichkeit erscheint mir aber eher theoretisch:
Zuerst mal müsste eine Überprüfung der unbefristeten Rente erfolgen (das erfolgt nicht in jedem Fall, es wurde ja nicht ohne Grund eingeschätzt, dass eine Besserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist). In dieser Überprüfung müsste dann ärztlich festgestellt werden, dass sich Ihre gesundheitliche Situation so stark gebessert hat, dass Sie wieder mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können (sogenannter Besserungsnachweis). Das ist zwar theoretisch denkbar, erscheint mir aber nicht so wahrscheinlich - denn wenn Ihre Erkrankung so "leicht heilbar" wäre, wäre Ihnen sicher keine unbefristete Rente zuerkannt werden.
Eine eindeutigere Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, weil ich weder Ihren Fall kenne noch die Handlungsweise des RV-Trägers vorhersehen kann - aber ich denke Sie sollten das tun, was Ihnen jetzt gut tut und sich nicht so viele Sorgen um die Rente machen.