Eine sog. "Arbeitsmarktrente" wird gewährt, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drei - bis unter sechs Stunden beträgt und Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben.
Sie sollten daher, wie von Puc bereits vorgeschlagen, Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufgabe Ihrer Beschäftigung informieren. Den Antrag können Sie wahlweise online, direkt beim Rentenversicherungsträger, einer Auskunfts- und Beratungsstellen oder - falls möglich - bei Ihrer Gemeinde oder dem Versicherungsamt stellen.