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Experten-Antwort

teil EMR, kann die RV einem eine Arbeit zuweisen bei Kündigung ?

von Franki23.03.2015 | 21:04
1457 Ansichten
6 Antworten

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Heute habe ich meinen Bescheid zur teil Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juni bekommen. Mein Chef kann mir keine Arbeit die ich noch machen kann mehr geben und ich soll mit einer Abfindung von 5000,- Euro gehen. Er meinte ich soll mich arbeitslos melden und dann hätte ich noch genug Geld zum Leben. Ich darf aber nur leichte Sachen machen. Angenommen, ich gehe nicht zum AA weil ich sowieso nicht vermittelbar bin und versuche bei der RV die volle EMR zu beantragen, kann dann die RV mir eine Arbeit (z .B. übers AA ) zuweisen ???? Im Rentenbescheiid seht das die RV sowas machen kann. Franki

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franki,

die deutsche Rentenversicherung kann grundsätzlich keine Arbeitsplätze zuweisen bzw. vermitteln. Diese Aufgabe erfüllt einzig und allein die Agentur für Arbeit. Sofern Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen, werden diese im Rahmen des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet (vgl. Anlage 19 des Rentenbescheides).

Gleichermaßen wird vorgegangen, wenn Sie durch eine Teilzeitarbeit Entgelt erzielen.

Es steht Ihnen frei, ggf. einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es der Arbeitsverwaltung nicht gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Dann würde eine zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des zur Zeit verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt werden.

Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Fall, eine persönliche Beratung in einer Stelle der deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Moniam 23.03.2015 | 21:14
Ich habe auch nur eine Teil Rente von 200,- Euro. Mein Chef hat mich rausgeschmissen weil ich so oft krank war. Die RV wollte mir auch eine Stelle hier bei unserem Arbeitsamt geben. Ich kann kaum noch mich selber verpflegen aber die RV gibt mir keine Volle Rente. Moni
Schadeam 24.03.2015 | 09:13
Die DRV wird Ihnen keine Arbeit zuweisen - das ist nicht deren Job! Und der DRV ist es auch vollkommen egal, ob sich ein Teilrentner arbeitslos meldet oder nicht. Das ist zunächst mal Ihre Sache, ob Sie sich neben der Teilrente arbeitslos melden oder nicht (und dann auf event. zustehendes ALG verzichten). Sie können ja auch anderswo leichtere Teilzeitarbeit suchen und vielleicht finden, wenn es das im bisherigen Betrieb nicht gibt. Vielleicht läuft es auch auf eine Arbeitsmarktrente hinaus......?
Frankiam 24.03.2015 | 09:53
Was verstehe ich unter einer Arbeitsmarktrente? Ich möchte mich nicht Arbeitslos melden weil der Physische Druck mich noch mehr kaputt machen wird. Ich bin auch in der Meinung, nur wer arbeiten kann soll aufs AA gehen. Ich habe meine Stelle aufgegeben weil ich nicht mehr kann. Wenn ich keine Abfindung bekommen würde, würde ich auf einer weiter Beschäftigung ( im Rahmen meiner teil Rente ) bestehen.
Schadeam 24.03.2015 | 10:36
Ich kenne Ihr Alter nicht - aber reichen Teilrente und 5000 € tatsächlich um die Zeit bis Sie die volle Altersrente bekommen zu überbrücken? Die Arbeitsmarktrente ist die volle EM Rente, falls jemand, der die Teilrente bekommt (also eigentlich noch 3-6 Stunden arbeiten kann) wegen des schlechten Arbeitsmarktes keine Teilzeitbeschäftigung finden kann. Wenn Sie jedoch die teilweise Rente bekommen, weil Sie berufsunfähig sind, scheidet die Arbeitsmarktrente aus, weil Sie in diesem Fall außerhalb Ihres Berufes noch in Vollzeit arbeiten können. Sie haben leider nicht geschrieben, weshalb Sie die teilw. Rente bekommen sollen - aber sinnvoll wäre es ohnehin, das alles in einem persönlichen Gespräch bei der nächstgelegenen DRV Beratungsstelle aufzudröseln.
Herz1952am 24.03.2015 | 14:10
Hallo Franki, Melden Sie sich auf jeden Fall bei AA und schildern Sie Ihre Situation, dann bekommen Sie zumindest Teil-Arbeitslosengeld. Wenn Sie sich nicht melden verlieren Sie diesen Anspruch. Vielleicht werden Sie auch zum Arbeitsamts Arzt (so was haben die auch), der dann nochmal eine Bewertung vornimmt. Allerdings können Sie auch gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen und eine Volle EM-Rente beantragen. Notfalls lassen Sie sich unterstützen, z. B. vom VDK oder einem Anwalt oder einem Rentenberater, weil Sie in Ihrer Situation damit überfordert sind. Dass Moni eine Stelle "vermittelt" werden sollte, ist wahrscheinlich mit dem "kurzen Dienstweg", d.h. mit persönlichen Kontakten der Mitarbeiter zu verstehen. Viel Druck können die Mitarbeiter Ihnen nicht machen. Ideal wäre noch ein Schwerbehinderten Ausweis, da können Sie bei Ablehnung einer Stelle nicht "gesperrt" werden. Das AA wird Sie aufgrund Ihrer Krankheit auch nicht vermitteln (können). Ein Tipp, falls Sie sich doch frei bewerben sollen: Rufen Sie die nächstbeste Firma mit einer Stellenanzeige an. Vermerken Sie sich Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner, sowie die sehr wahrscheinlich Ablehnung, vielleicht noch den Grund. Legen Sie die Liste dem AA vor, dann haben Sie die Mitwirkungspflicht schon erfüllt. Als langjähriger Angestellter im Personalbüro, habe ich so meine Erfahrungen gemacht. Leider auch mal eigene. Sie können auch dem Arbeitsamt eine AU Bescheinigung vorlegen, wenn Ihnen alles zuviel wird. Vor allem keinen Stress. Schritt für Schritt nacheinander. Alles Gute für Ihre Gesundheit. Herz1952
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