Hallo Franki,
die deutsche Rentenversicherung kann grundsätzlich keine Arbeitsplätze zuweisen bzw. vermitteln. Diese Aufgabe erfüllt einzig und allein die Agentur für Arbeit. Sofern Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen, werden diese im Rahmen des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet (vgl. Anlage 19 des Rentenbescheides).
Gleichermaßen wird vorgegangen, wenn Sie durch eine Teilzeitarbeit Entgelt erzielen.
Es steht Ihnen frei, ggf. einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es der Arbeitsverwaltung nicht gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Dann würde eine zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des zur Zeit verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt werden.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Fall, eine persönliche Beratung in einer Stelle der deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.