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Teil EU,was dann ?

von Marion25.01.2007 | 10:20
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 54 jahre,schwerbehindert 60%,erfülle alle rentenvorraussetzungen,nach einer schweren op bin ich seit einem jahr krank geschrieben,anfang dez. war ich beim "mdk",habe bis heute selbst nichts gehört,nur bei rückfrage beim arbeitgeber(öffentl. dienst)der arzt wolle ein zweites gutachten erstellen lassen...nun meine fragen 1.dauert das immer solange bis man von einem gutachter bescheid bekommt .was soll ich machen ,wenn man mir einen eu-antrag vorschlägt 3.sollte der eu-antrag durchgehen u. ich bekäme nur eine teil-eu,welche möglichkeiten (arbeitsrechtl. seite)habe ich dann 4. ich wäre auch betreit,nach rückspr. mit dem op-artzt eine neue tätigkeit im innendienst aufzunehmen (büroarbeiten),(bisher im aussendienst beschäftigt),kann mir jemand von euch,aus eigener erfahrung,oder einer der rentenexperten ratschläge geben,im moment weis ich nicht wie es weiter gehen soll u. die zeit bis zur 78 woche krankengeld rennt mir immer mehr davon.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marion,

der Antwort von ??? kann ich nur beipflichten. Ihre Fallgestaltung ist einfach zu komplex, um konkretere Ratschläge geben zu können. Hier dürfte ein persönliches Gespräch - wie von ??? angeraten - deutlich mehr bringen.

1 Antworten

???am 25.01.2007 | 10:52
Sie sollten nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten ersteinmal festlegen, was Sie (und niemand anderes) wollen und auch leisten können. Sollte Ihr Ziel die Rente sein, Informieren Sie sich über die zu erwartende Rentenhöhe. Die Rentenauskunft erhalten Sie auf Anfrage bei der DRV. Sollte die Rente höher als das Krankengeld sein, stellen Sie den Rentenantrag gleich. Ansonsten warten Sie ab, bis die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung auffordert. Sollte sie dies wider Erwarten nicht tun, stellen Sie den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem Krankengeld-Ende. Sollten Sie an einer weiteren Berufstätigkeit interessiert sein, ist der erste Weg wohl zum Personalrat. Besprechen Sie mit ihm Ihre Lage. Er kann Sie dann auch unterstützen, wenn Sie die angedachte Umsetzung anstreben. Die DRV biete auch Hilfen zur Wiedereingliederung in eine Beschäftigung an. Das geht von Arbeitshilfen, damit der Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausgestaltet ist, bis zu Lohnkostenzuschüssen während der Einarbeitungszeit bei einer Umsetzung. Bei einer Gewährung einer Teilrente könnten Sie evtl Teilzeit arbeiten. Das ist aber wieder eine Sache, die Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber besprechen müssen.
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