Hallo Bodo 59,
zur individuellen Abklärung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
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Hallo Bodo 59,
zur individuellen Abklärung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Danke Wolfgang, das hast Du mir gut erklährt. Der 2 .Arbeitgeber hat danach gefragt (Steuerbüro).Habe das mit Nein beantwortet.Heute haben wir das im Steuerbüro abgeklährt.Jetzt sollte es geklährt sein. Ich wünsche schöne WeihnachtenIch habe seit fast 10 Jahren einen Mini-Job als Hauswart dafür bekomme ich 150€ netto.(...) Habe ab Sep 2017 noch einen Minijob gefunden, zum Glück. Für den Minijob bekomme ich 448,80€ brutto.Hallo Bodo59, hier sind Minijobs vom Einkommen her zusammen zurechnen, insofern ist die Minijob-Grenze überschritten = rd. 600 EUR. Damit ist das Gesamteinkommen im 'nomalen' steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bereich mit entsprechenden Abzügen. Sie befinden sich noch in der sogenannten Gleitzone, wo die Rentenbeiträge leicht ermäßigt sind. Die nur gut 16 EUR Rentenbeitrag sind natürlich zu wenig! KV /PV /AV kommt auch noch dazu. Hat der 2. Arbeitgeber eigentlich nicht gefragt, ob Sie schon einen Minijob haben? Aus Sicht Teil-EM-Rente und Hinzuverdienst ist alles ok, da haben Sie mit dem Hinzuverdienst noch Luft nach oben. Gruß w.
Danke, das werde ich machen. Schöne WeihnachtenHabe ich schon gemacht.Die Antworten auf meinen Fragen waren sowas von Schwammig.Ich habe keine Antwort bekommen die mich zufrieden gestellt hätte. Da hätte ich mir auch mit der Hand am Arsch fassen können, und bin genau so schlau Bodo 59Dann lassen Sie Ihre Hand mal schön da!
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