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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Bodo 5912.12.2017 | 09:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An die Experten. Ich bin seit 8.2016 Teilerwerbsminderungsrentner wegen Berufsunfähigkeit. Seit Sep.2017 bekomme ich die halbe Rente (517€ netto).Ich habe seit fast 10 Jahren einen Mini-Job als Hauswart dafür bekomme ich 150€ netto.Das Geld reicht natürlich nicht zum leben. Habe ab Sep 2017 noch einen Minijob gefunden, zum Glück. Für den Minijob bekomme ich 448,80€ brutto. Mit dem Steuerbüro habe ich vereinbart das ich noch gerne etwas Geld in die Rentenkasse einzahlen möchte. Ich zahle jetzt 16,61€/monatlich in die Rentenkasse ein. Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Nachricht von meinen ersten Minijob Arbeitgeber. (150€). Das ich jetzt in die Steuerklasse 6 eingestuft wurde.Von den 150€ zahle ich jetzt: 17.08€ Lohnsteuer,KV-Beitrag 6,73€, RV-Beitrag 7,03€,AV-Beitrag 1,13€ und PV-Beitrag 1,25€. Von den 150€ Brutto bleiben mir Netto 116,78€. Soweit ist mir das auch alles klar. Ich wollte eigentlich nur wissen ob es sich noch lohnt die 16,61€ aus dem zweiten Nebenjob in die Rentenkasse einzuzahlen.Ich bekomme einfach keine klare Aussage. Ich bin 50% Schwerbehindert (unbefriestet),die Erwerbsminderungsrente bekomme ich bis zur Altersrente- Juli 2024. In die Vorgezogene Schwerbehindertenrente könnte ich ab 01.07.2019 gehen (61.) Danke fÜr Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo 59,

zur individuellen Abklärung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

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7 Antworten

Bodo 59am 12.12.2017 | 16:34
Habe ich schon gemacht.Die Antworten auf meinen Fragen waren sowas von Schwammig.Ich habe keine Antwort bekommen die mich zufrieden gestellt hätte. Da hätte ich mir auch mit der Hand am Arsch fassen können, und bin genau so schlau Bodo 59
Bodo 59am 12.12.2017 | 16:34
Habe ich schon gemacht.Die Antworten auf meinen Fragen waren sowas von Schwammig.Ich habe keine Antwort bekommen die mich zufrieden gestellt hätte. Da hätte ich mir auch mit der Hand am Arsch fassen können, und bin genau so schlau Bodo 59
W*lfgangam 12.12.2017 | 19:59
Hallo Bodo59, hier sind Minijobs vom Einkommen her zusammen zurechnen, insofern ist die Minijob-Grenze überschritten = rd. 600 EUR. Damit ist das Gesamteinkommen im 'nomalen' steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bereich mit entsprechenden Abzügen. Sie befinden sich noch in der sogenannten Gleitzone, wo die Rentenbeiträge leicht ermäßigt sind. Die nur gut 16 EUR Rentenbeitrag sind natürlich zu wenig! KV /PV /AV kommt auch noch dazu. Hat der 2. Arbeitgeber eigentlich nicht gefragt, ob Sie schon einen Minijob haben? Aus Sicht Teil-EM-Rente und Hinzuverdienst ist alles ok, da haben Sie mit dem Hinzuverdienst noch Luft nach oben. Gruß w.
Bodo 59am 12.12.2017 | 20:17
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich habe seit fast 10 Jahren einen Mini-Job als Hauswart dafür bekomme ich 150€ netto.(...) Habe ab Sep 2017 noch einen Minijob gefunden, zum Glück. Für den Minijob bekomme ich 448,80€ brutto.
Hallo Bodo59, hier sind Minijobs vom Einkommen her zusammen zurechnen, insofern ist die Minijob-Grenze überschritten = rd. 600 EUR. Damit ist das Gesamteinkommen im 'nomalen' steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bereich mit entsprechenden Abzügen. Sie befinden sich noch in der sogenannten Gleitzone, wo die Rentenbeiträge leicht ermäßigt sind. Die nur gut 16 EUR Rentenbeitrag sind natürlich zu wenig! KV /PV /AV kommt auch noch dazu. Hat der 2. Arbeitgeber eigentlich nicht gefragt, ob Sie schon einen Minijob haben? Aus Sicht Teil-EM-Rente und Hinzuverdienst ist alles ok, da haben Sie mit dem Hinzuverdienst noch Luft nach oben. Gruß w.
Danke Wolfgang, das hast Du mir gut erklährt. Der 2 .Arbeitgeber hat danach gefragt (Steuerbüro).Habe das mit Nein beantwortet.Heute haben wir das im Steuerbüro abgeklährt.Jetzt sollte es geklährt sein. Ich wünsche schöne Weihnachten
Bodo 59am 12.12.2017 | 20:09
Habe ich schon gemacht.Die Antworten auf meinen Fragen waren sowas von Schwammig.Ich habe keine Antwort bekommen die mich zufrieden gestellt hätte. Da hätte ich mir auch mit der Hand am Arsch fassen können, und bin genau so schlau Bodo 59
Dann lassen Sie Ihre Hand mal schön da!
Danke, das werde ich machen. Schöne Weihnachten
Unwissendeam 12.12.2017 | 21:32
Hallo Bodo59, in Ihrer laufenden Rente ist eine Zurechnungszeit enthalten, die bis zum 62. Lebensjahr geht. Aufgrund der Rentenhöhe von 517,- Euro netto (bei Rente wegen teilweiser EM) kann ich mit Gewissheit sagen, dass die Beiträge, die Sie aus den beiden Minijobs zur Rentenversicherung zahlen, bei Weitem nicht den Wert erreichen werden, den Ihre Zurechnungszeit hat. Damit kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass die niedrigen Pflichtbeiträge aus den Minijobs bis zum Beginn der vorgzogenen Schwerbshindertenrente im Jahr 2019 zu keiner Rentensteigerung führen werden, sondern quasi durch die Bewertung der Zurechnungszeit (= spätere Anrechnungszeit) vollständig "aufgefressen" werden. Davon haben Sie überhaupt nix! Anders sieht es aus, wenn Sie die Minijobs auch nach dem Beginn der vorgenzogenen Altersrente, also nach dem 61. Lebensjahr, weiterhin ausüben. Sie können dann die laufende Altersrente (nach heutigem Stand) noch um ca. 5,32 Euro pro Minijobjahr erhöhen. Die Rente wird dann allerdings wegen Anrechnung von Hinzuverdienst nicht in voller Höhe gezahlt (Kürzung um ca. 30 Euro). Dennoch lohnt sich der frühestmögliche Wechsel in die Altersrente, da diese doppelt so hoch sein wird wie Ihre derzeitige EM-Rente! Den Zuschlag für die Beiträge, die Sie neben der Altersrente zahlen, erhalten Sie übrigens mit Erreichen der Regelaltersgrenze im Jahr 2024, d. h. ab 2024 wird die Altersrente erhöht. W*lfgang hat aber noch etwas Wichtiges angemerkt: Sie überschreiten mit den beiden Minijobs insgesamt die "Mini-Job-Grenze" von 450,- Euro monatlich. Soweit Sie mit Ihrer Frage, ob sich der Beitrag lohnt, an eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei dem Minijob gedacht haben, können Sie das getrost vergessen: Bei Überschreiten der 450-Euro-Grenze können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Sie MÜSSEN die Beiträge also zahlen.
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