Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGuten Tag,
der Hinzuverdienst neben dem Bezug einer Rente wird kalendermonatlich bewertet. Sollte der Hinzuverdienst über der zulässigen Grenze liegen, wird die nächst niedrigere Teilrente gezahlt. Bei Selbständigen werden die jährlichen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb durch 12 Monate geteilt und mit der mtl. Hinzuverdienstgrenze verglichen. In welchem Umfang Sozialversicherungsbeiträge anfallen kann nur festgestellt werden, wenn genauere Angaben zur Tätigkeit gemacht werden.
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