Hallo Katrina,
bitte setzen Sie sich mit der Rehabilitationssachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung. Die Sachbearbeitung wird erst bei Eingang des Entlassungsberichtes aus der medizinischen Reha zu der Frage einer Teilhabe am Arbeitsleben für Sie Stellung nehmen können. Bis dahin müssten Sie sich bitte gedulden. Sofern sich Leistungen/Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bestätigen, können Sie dann um einen kurzfristigen Termin beim Rehablitationsberater bitten. Ggf. müssten Sie in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Ihr Lebensunterhalt nicht anderweitig sichergestellt wäre. Das weitere Verfahren wird sich erst zeitnah aus den Ergebnissen der medizinischen Maßnahme entwickeln.