Sehr geehrter M.L.,
eine pauschale Antwort auf Ihre Frage gibt es nicht. Aus Ihrer Beschreibung entnehme ich aber, dass die sozialmedizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögens nicht klar auf der Hand liegt und deshalb noch ein Gutachten erforderlich ist.
Damit erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielgerichtet und auch dauerhaft erfolgreich sind, ist eine fundierte Beurteilung Ihres Leistungsvermögens erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung