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Experten-Antwort

Teilhabe am arbeitsleben/Kfz hilfe

von Semmelhack23.05.2017 | 00:57
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am Anfang des Jahres nach einer medizinischen Rehabilitation, die Bewilligung zur teilhabe am arbeitsleben bekommen. Festgestellt wurde vom rv-Träger das ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann. Wurde im April ausgesteuert. Nun zu meiner frage: Da ich keinen Führerschein habe und in einem Dorf wohne wo es nicht gerade viele Arbeitsstellen gibt die für mich geeignet sind ,die auch noch zu meiner Beurteilung passen,wäre es möglich einen antrag auf kfz-Hilfe zu stellen? Also um erstmal einen Führerschein zu erwerben. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Semmelhack,

grundsätzlich umfassen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX auch die sog. Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Die KfzHV sieht dabei auch Zuschüsse zu den Kosten des Erwerbs einer Fahrerlaubnis vor.

Ob Sie die konkreten Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis nach der KfzHV erfüllen kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. Rehafachberater in Verbindung setzen und ggf. einen entsprechenden Antrag stellen.

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4 Antworten

Herz1952am 23.05.2017 | 08:22
Hallo Semmelhack, ich musste leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). MfG
???am 23.05.2017 | 08:49
Kfz-Hilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben gibt es nur, wenn Sie so schwer (geh)behindert sind, dass Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können um zur Arbeit zu kommen. Normalerweise besitzt so jemand bereits einen Schwerbehinderten-Ausweis. Sollte dass bei Ihnen der Fall sein (idealerweise mit dem Vermerk "ag"), können Sie den Antrag schon mal stellen.
Fortitude oneam 23.05.2017 | 09:39
Hallo, Also den Führerschein müssen Sie schon selbst erstmal erwerben und natürlich selbst bezahlen. Sollten Sie einen GdB mit dem entsprechenden Merkzeichen haben, dann könnten Sie einen Antrag stellen auf Kfz-Hilfe. Alles weitere wird sich dann zeigen. Mfg
Hansiam 24.05.2017 | 19:26
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