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Teilhabe am Erwerbsleben

von Verzweifelt15.05.2018 | 13:20
372 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt, dafür Teilhabe am Erwerbsleben bewilligt. Was bedeutet das nun? Was kommt da auf mich zu? Letztes Jahr wurde ich aus der Reha arbeitsunfähig entlassen. Bin nach wie vor nicht in der Lage arbeiten zu gehen. Heißt das jetzt, dass ich eine Umschulung machen soll? Weiß gar nicht wie ich das schaffen soll. Welche Leistungen sind bei einer Teilhabe am Erwerbsleben zu erwarten? Krankengeld und Arbeitslosengeld sind ausgeschöpft. Hoffe Ihr könnt mir ein bisschen Mut machen. Und auf blöde Kommentare verzichte ich gerne! VG V.

3 Antworten

Fastrenteram 15.05.2018 | 13:40
Was genau möglich ist, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater absprechen.
Schorscham 15.05.2018 | 16:13
Wenn Sie sich nach wie vor für rentenrelevant erwerbsgemmindert halten, sollten Sie unverzüglich Widerspruch gegen den Renten-Ablehnungsbescheid einlegen. Und zwar zur Fristwahrung zunächst mit dem Hinweis, dass eine ausführliche Begründung unverzüglich nachgereicht wird. Dann sollten Sie, ebenfalls unverzüglich, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband, wie z.B. den www.sovd.de oder den www.vdk.de, aufsuchen und diesen mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen. Viele EM-Rentenanträge, die zunächst abgelehnt wurden, wurden im Widerspruchs-/Klageverfahren schließlich doch bewilligt. Da die Hausjuristen der DRV aber tagtäglich mit solchen Verfahren zu tun haben und (fast) alle juristischen Tricks kennen, sollte man als juristischer Laie nicht ohne fachkundige Unterstützung vorgehen. Die Gefahr, aus Unkenntnis oder aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers zu unterliegen ist nämich sehr groß. MfG
Verzweifeltam 15.05.2018 | 16:23
Danke Schorsch für Deine Antwort. Ja ich sehe mich nach wie vor EM. Dann werde ich wohl Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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