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Experten-Antwort

Teilrente

von A.V.26.01.2012 | 14:59
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist eine Teilverrentung möglich Hatte 2005 einen privaten Unfall, Sturz von einer Leiter, offene Trümmerfraktur Schienbein und Wadenbein mit Gelenkbeteiligung im Sprunggelenk links. Nach vier Wochen Thrombose mit einer ausgedehnten Lungenembolie. 2006 Morbus Sudek, wurde Medikamentös behandelt. Weiter Knochenwundheilungsstörung, etliche weitere OPs, fortbewegen nur mit Gehhilfen möglich, (Belastungsschmerzen). Bisher eineinhalb Jahre Krank geschrieben, Wiedereingliederung in meinem Beruf (Büro) 2007 wurde das Sprunggelenk versteift, (während meines Urlaubes) auch danach weiterhin Belastungsschmerzen. Fuß ist in Spitzfußstellung, weshalb auch immer? 2008 Revision der Versteifung mit eigenen Knochenspan (Spongiosa). 2009 Sprunggelenk ist Knöchern durchbaut, trotz Orthopädischer Schuhe weiter Belastungsschmerzen. Gehen ist weiter nur mit Gehhilfen möglich. Gehe mit Gehhilfen arbeiten. Schwerbehinderung ist seit 2005 anerkannt, GDS 50 mit G Auskunft der Ärzte, ich müsse damit leben. Bis Mai 2011 mit der Behinderung und erträglichen Schmerzen gearbeitet. Mitte Mai 2011 schlägt mir die Autotür wegen einer starken Sturmböe an das vorgeschädigte Bein, Prellung mit einer Abschürfung am Sprunggelenk. (Wegeunfall) beim einsteigen in meinem Auto nach Feierabend Es entwickelt sich eine Infektion am Sprunggelenk. (Wundrose und eine offene Stelle am Sprunggelenk). Diese Infektion kehrt kurze Zeit nach absetzen der Medikamente wieder zurück. Von anfang Juni 2011 bis Januar 2012 wieder Arbeitsunfähig wegen der ständig wiederkehrend Infekte. Wunde ist immer noch offen. Seit anfangs Januar 2012 auf eigenen Wunsch, in eine Widereingliederungsmaßnahme angefangen zu arbeiten. Nach kurzer Zeit, wo das Bein nach unten gehalten wird, stellen sich schmerzen ein und es schwillt enorm an, zusätzlich ist es bis zur mitte der Wade sehr gerötet die offene Stelle nässt. An der Belastung hat sich nichts geändert, gehe weiterhin mit Stützen. Nach etwa vier bis fünf Stunden ist die Schmerzgrenze erreicht auch mit einnahmen von Schmerzmittel die nicht viel bewirken. Nun drei Wochen in der Wiedereingliederung an meinem alten Arbeitsplatz gearbeitet. Der Unterschenkel ist bis zur mitte der Wade gerötet und sehr geschwollen, die offene Stelle nässt sehr stark. 26.1.2012 Kontroll Untersuchung beim Arzt, dieser hat auf Grund des oben genannten Zustands des Unterschenkel die Wiedereingliederung abgebrochen. Er sieht auch nicht in absehbarer Zeit, eine wesentliche Verbesserung der Verletzung und der bestehenden Beschwerden. Nach seiner Ansicht werde ich damit nicht wieder voll Erwerbsfähig, das heißt acht Stunden arbeiten können. Meine Frage: Kann auf Grund dieser Aussage einen Antrag auf Erwerbsmindertenrente stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.V.

wir schließen uns den anderen Usern an und empfehlen Ihnen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ob die von Ihnen geschilderten Einschränkungen eine Erwerbsminderung im Sinne des deutschen Rentenrechts darstellen, wird im Rahmen eines Rentenverfahrens geprüft. Das Forum kann in dieser Frage keine verbindlichen Auskünfte geben.

Bei der Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente können Sie Unterstützung erhalten von den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Speziam 26.01.2012 | 15:27
Na klar, kann man jederzeit einen EM-Rentenantrag stellen. Dies könnte im Prinzip auch ein kerngesunder Mensch tun. Die eigentliche Frage ist die, wird der Antrag auch zum Erfolg führen. Also in Ihrem Falle würde ich einen Antrag stellen, aber ob der zum Erfolg führt oder nicht, kann hier niemand sagen. Wenn Sie den Antrag stellen, legen Sie am besten gleich vorhandene Gutachten und Befunde bei. Das könnte nämlich das Verfahren beschleunigen. Ratsam wäre es außerdem, wenn Sie sich einem Sozialverband anschließen (z.B. VDK), der Sie bei dem Verfahren unterstützt.
Krämersam 26.01.2012 | 15:56
Sie sollten defintiv einen EM-Antrag stellen. Gerade jetzt nach einer gescheiterten Wiedereingliederurng wäre dies bezüglich der Erfolgsaussichten sehr sinnvoll. Nach dem Motto : " Seht her, ich habs ja versucht, aber es geht doch (noch) nicht " Alternative wäre natürlich auch erstmal jetzt noch einige Monate weiter Krankengeld zu beziehen, da dies ja meist höher als die zu erwartende EM-Rente ist. Das ist letztlich ihre Entscheidung wann Sie den EM-Antrag stellen bzw. liegt in Händen ihrer Krankenkasse. Die kann Sie ja jederzeit jetzt auch zur Rehaantragstellung auffordern und dann kommt damit auch das EM Verfahren in Gang...Dann liegt das alles nicht mehr in ihrer Hand. Ob allerdings die von ihnen geschilderte Erkrankung ausreicht eine EM-Rente ( vor allem eine volle ) zu erhalten steht auf einem völlig anderem Blatt. Die Krankheit/Diagnose alleine sagt dazu erstmal gar nichts aus. Das wird immer im Einzelfall dann geprüft inwieweit auch eben ihre Erwerbsfähigkeit dadurch beeinflusst wird. Das Sie 50% GdB und Merkzeichen " G " haben hat in dem Zusammenhnag mit dem EM-Antrag kererlei Bedeutung. Es gibt sehr sehr viele Leute die das genau so auch haben und damit jeden Tag Vollzeit arbeiten gehen können. Aus dem Grad der Behinderung und einem Merkzeichen kann man grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Erwerbsfähigkeit ziehen.
A.V.am 26.01.2012 | 18:02
[Danke für Ihre Nachricht! Ich habe versucht die Stunden der Wiedereingliederung von sechs Stunden wieder zurückzusetzen auf vier Stunden, damit war der Arzt nicht einverstanden, vier Stunden arbeiten die nächsten zwei Wochen und dann vielleicht langsam wieder erhöhen. Doch damit war wohl der erste Eingliederunsplan für ihn gescheitert. Nun die Frage sollte ich beim Versorgungsamt eine Erhöhung meiner Schwerbehinderung beantragen, denn ist der Unfall von Mai 2011 ja noch garnicht bekannt? Nochmals Danke für Ihre Nachricht!
Krämersam 26.01.2012 | 18:47
Gescheitert ist gescheitert. Warum und wieso die Wiedereingliederung letztlich gescheitert ist spielt im Nachhinein - auch im EM-Verfahren - keine Rolle . Einen Verschlechertungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen ist immer dann sinnvoll, wenn neue Erkrankungen dazu gekommen sind und/oder sich bereits anerkannte Erkrankungen erhebclih verschlechtert haben. Ob Sie hochgestuft werden steht auch in den Sternen. Das entscheidet dann der med. Dienst ihres Versorgungsamtes nach eingehender Prüfung. Da aber auch bei einem Verschlechterungsantrag ALLES komplett NEU gepprüft wird , gehen Sie natürlich mit so einem Antrag auch ein gewissee Risisko ein. Es könnte durchaus sein, das man ihnen nicht mehr sondern auch weniger GdB % gibt.. Eine Einbahnstrasse ist so ein Antrag nicht. Kommt zwar selten vor, aber es gibt diese Fälle wo " der Schuss nach hinten losgeht " ... Aber auch ein höherer GdB nützt ihnen hinsichtlich der EM-Rente wie schon geschrieben gar nichts...
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