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Teilrente, arbeitslos, ALG II

von Annett08.01.2007 | 20:40
3108 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich bekomme seit 01.05.04 eine Teilerwerbsrente, bin jetzt seit 01.10.06 arbeitslos, werde wahrscheinlich ab 01.10.07 kein ALG II wegen meines Lebenspartners erhalten. Ich habe gehört, daß man die volle Rente bei arbeitslosigkeit einreichen kann, hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Wie und wo stelle ich einen solchen Antrag? 2. Wer prüft, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen ist? 3. Darf man, wenn man die volle Rente wegen arbeitslosigkeit erhält, etwas dazu verdienen und wenn ja,wieviel? Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Annett

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.01.2007 | 11:56

Sehr geehrte Anett,

wenn Sie anstatt der bisher gezahlten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen wollen, sollten Sie dafür den Vordruck R110 – Verkürzter Antrag auf Versichertenrente – verwenden. Sie können ihn im Internet von der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Button Formulare herunterladen. Empfehlen würde ich Ihnen allerdings einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie durch einen Klick auf den Button "Beratungsstellen" in der linken Navigatorleiste".

Die Prüfung und Entscheidung, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist oder als verschlossen gilt, nimmt der Rentenversicherungsträger vor, der bisher Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zahlt.

Zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie brutto monatlich 350 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Hinzuverdienst zu einer Kürzung der Rente führt. Der Betrag von 350 Euro darf jedes Jahr in zwei Monaten bis zum Doppeltem (700 Euro im Monat) überschritten werden. Zu beachten ist jedoch, dass Sie während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nur weniger als drei Stunden täglich (bei einer Fünf-Tage-Woche) arbeiten dürfen. Ansonsten müsste der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung überprüft werden.

1 Antworten

Antoniusam 09.01.2007 | 15:48
1.) Schriftlich auf einem formlosen Blatt bei Ihrem RV-Träger. 2.) Ihr RV-Träger 3.) Bis zu 350,00 € pro Monat. Zweimal jährlich das Doppelte.
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