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Experten-Antwort

Teilrente Prozentsatz festlegen

von Günther19.01.2018 | 19:27
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5 Antworten

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Hallo, bei einem geplanten Hinzuverdienst oberhalb von 6300 €/Jahr habe ich zwei Möglichkeiten: 1. Ich beantrage eine Vollrente und erhalte automatisch ab 1. Juli des Folgejahres eine entsprechende Teilrente und muss zu viel gezahlte Rente zurückzahlen. 2. Ich beantrage direkt eine Teilrente und bei eventuellen Abweichungen zum geplanten Hinzuverdienst ergibt sich ab 1. Juli des Folgejahres eine veränderte Teilrente und eine entsprechende Rück- oder Nachzahlung. Ergeben sich bei diesen Wegen Unterschiede bei der späteren Rentenhöhe z.B. wegen anderer Ab-oder Zuschläge.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günther,

@Unwissende hat schön beschrieben, welche Unterschiede sich zwischen den zwei Varianten ergeben würden. Wir schließen uns daher diesen Ausführungen an.

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4 Antworten

Unwissendeam 19.01.2018 | 21:54
Hallo Günther, da sie überlegen, eine Teilrente zu wählen, nehmen ich mal an, dass es bei Ihnen um eine vorgezogene Altersrente und nicht um eine Rente wegen Erwerbsminderung geht. Bei den beiden Möglichkeiten kann es zu Unterschieden kommen: Variante 1: Wenn Sie die Vollrente beantragen, müssen Sie dennoch Ihren voraussichtlichen Hinzuverdienst angeben. Da dieser über 6300,- € liegt, wird die Rente nicht als Vollrente, sondern als (Hinzuverdienst-)Teilrente angewiesen. Zum 01.07. des Folgejahres wird dann eine Neuberechnung mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst durchgeführt (Spitzabrechnung). Ist der tatsächliche Hinzuverdienst höher als der voraussichtliche Hinzuverdienst, ergibt sich eine Überzahlung der Rente. Ist der tatsächliche Hinzuverdienst niedriger, erhalten Sie eine Nachzahlung. Variante 2: Wenn Sie eine Teilrente beantragen, müssen Sie ebenfalls den voraussichtlichen Hinzuverdienst angeben. Die gewählte Teilrente muss niedriger sein als die Rente, die sich unter Anrechnung des voraussichtlichen Hinzuverdienstes ergeben würde. Die Rente wird dann in Höhe der gewählten Teilrente angewiesen. Zum 01.07. des Folgejahres wird der tatsächliche Hinzuverdienst ermittelt und es wird (erneut) eine Vergleichsberechnung zwischen der gewählten Teilrente einerseits und der Teilrente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes andererseits durchgeführt. Geleistet wird die niedrigere Rente. Eine Nachzahlung kann nicht entstehen. Ein Unterschied zwischen Variante 1. und Variante 2. ergibt sich somit immer dann, wenn Sie bei Variante 2. Eine Teilrentenhöhe wählen, die niedriger ist als die Teilrente, die sich nach Anrechnung des tatsächlichen Hinzuverdienstes bei der Spitzabrechnung ergibt. Beispiel: Variante 1: Sie wählen die Vollrente. Variante 2: Sie wählen eine Teilrente in Höhe von 55 %. Ihr voraussichtlicher Hinzuverdienst führt zu einer Teilrente in Höhe von 57 %. Variante 1: Die Rente wird in Höhe von 57 % angewiesen. Variante 2: Die Rente wird in Höhe von 55 % angewiesen. Die Spitzabrechnung zum 01.07. des Folgejahres ergibt, dass Ihnen nach Anrechnung des tatsächlichen Hinzuverdienstes eine Teilrente in Höhe von 60 % zusteht. Ergebnis: Variante 1: Es wird rückwirkend eine Teilrente in Höhe von 60 % berechnet. Variante 2: Es bleibt rückwirkend bei der gewählten Teilrente in Höhe von 55 %. Wenn Sie eine Altersrente mit Abschlägen haben (ohne Vorrente), ergeben sich auch Auswirkungen auf die Abschlagsberechnung. Am Beispiel: Variante 1: 40 % der Entgeltpunkte Ihrer Rente werden während des Teilrentenbezugs nicht in Anspruch genommen, d. h. für diese 40 % verringert sich der Abschlag dauerhaft. Variante 2: 45 % der Entgeltpunkte Ihrer Rente werden während des Teilrentenbezugs nicht in Anspruch genommen, d. h. für diese 45 % verringert sich der Abschlag dauerhaft. VG Unwissende
W*lfgangam 19.01.2018 | 22:08
Hallo Günther, beantragen Sie einfach die (Mindest)Teilrente von 10 % und Sie werden dann den größten Unterschied feststellen. Natürlich werden Sie auch dann 'irgendwann' einen Amortisierungseffekt feststellen ...wenn die quietschenden Räder am Rollator längst abgefallen sind ;-) Eine fixe Teilrente bei nur Hinzuverdienst, die die max. mögliche Teilrente unterschreitet (nur wg. der Ab-/Zuschläge), ist einfach ...'ungeschickt' - blödsinnig wollte ich nicht schreiben :-) Gruß w.
Fortitude oneam 19.01.2018 | 23:33
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ergeben sich bei diesen Wegen Unterschiede bei der späteren Rentenhöhe z.B. wegen anderer Ab-oder Zuschläge.
Hallo Günther, beantragen Sie einfach die (Mindest)Teilrente von 10 % und Sie werden dann den größten Unterschied feststellen. Natürlich werden Sie auch dann 'irgendwann' einen Amortisierungseffekt feststellen ...wenn die quietschenden Räder am Rollator längst abgefallen sind ;-) Eine fixe Teilrente bei nur Hinzuverdienst, die die max. mögliche Teilrente unterschreitet (nur wg. der Ab-/Zuschläge), ist einfach ...'ungeschickt' - blödsinnig wollte ich nicht schreiben :-) Gruß w.
Hallo W*lfgang, ungeschickt ja und blödsinnigig schreiben Sie ja immer. Kleiner Scherz. :-) Sie sind ein Fachmann mit über 30 Jahre Erfahrung. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
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