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Experten-Antwort

Teilw-EMR wg. verschl. Arbeitsmarkt als volle gezahlt! Bleibt ALG1 Anspruch erhalten?

von xxy9905.11.2012 | 19:23
2078 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend. Mich würde folgendes interessieren. Behält man sein ALG^1 Anspruch bei einer vollen EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt? Bei einer teilw. EM-Rente wird ja das ALG1 als Hinzuverdienst angerechnet. Ich bekomme keine teilw. EM-Rente, da mein ALG1 zu hoch ist. Was aber, wenn meine teilw. Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt als volle gezahlt wird? Dann wird ja wohl die ALG1-Zahlung eingestellt und die volle Rente gezahlt (diese ist geringer als mein jetziges ALG1). Bleibt mir dann zumindest mein Rest-ALG1 bis die Rentezeit (2 Jahre) abläuft??? dankeschön

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von Jockel ist zuzustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich Ihres Anspruchs auf ALG 1 nach Ende der Rente wegen voller Erwerbsminderung müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. In diesem Forum können wir nur Auskünfte zum Rentenrecht geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kaufmannam 05.11.2012 | 20:27
Und täglich grüßt das Murmeltier......
Jockelam 06.11.2012 | 07:47
....nei, natürlich nicht. Das Alogeld I fällt dann weg. Sie haben dann ja die volle Rente zum Leben.
xxy99am 06.11.2012 | 14:10
Aber: Mir gehts doch nicht, ob das ALG1 zusätzlich zur vollen EM-Rente gezahlt wird! DAs ist mir klar, dass nur die volle EM-Rente gezahlt wird. Aber:::: Wenn die befristete EM-Rente in 2 Jahren abläuft, habe ich dann noch Restanspruch vom ALG1, welches z.B. nach dem 5ten Monate eingestellt wurde (vom Termin, wo die EM-Rente voll gezaht worden ist!) Das war die Frage! danke!
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