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Zur Experten-Antwort springenHallo clanmutter,
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens noch berufstätig sind. Insoweit dürfen Sie hier auch entsprechend hinzuverdienen. Für die Ermittlung, in welcher Höhe Sie zu der teilweisen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen können, sind die Entgeltpunkte (und damit letztlich Ihr Gehalt) in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung maßgebend. Genaueres, ob und wie sich Ihr Verdienst aus einer Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt, können Sie in folgender Broschüre nachlesen.
„Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/1180/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
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