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Experten-Antwort

Teilweise EM Rente

von Susi5705.02.2019 | 23:45
109 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich bin seit dem 15.3.18 im Krankengeld. Zum 01.4.18 wurde ich in der Probezeit gekündigt.War dann beim Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Die waren erstmal für mich wegen Krankengeld nicht zuständig. Meine erste Reha hatte ich im 01/18 gestellt, die dann erst nach einem Widerspruch im Mai 18 genehmigt wurde. Dort wurde ich AU entlassen. Im August 18 hatte ich eine schwere LWS OP, mit anschließender AHB. Dort wurde ich Au entlassen und auch BU in meinem Beruf. Aber nach Genesung für den freien Arbeitsmarkt mit Einschränkungen sogar Vollzeit als arbeitsfähig. Im Dezember 18 hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Rentenantrag zustellen. Dieser wurde nun rückwirkend ab 01.04.18 mit der Teilweisen EM Rente bewilligt.Diese bekam ich bewilligt auf Grund des Berufschutz geboren vor 1961. Nun läuft im August 19 ja mein Krankengeld aus. Ich muss ja eigentlich dann zum Arbeitsamt mich nach der Aussteuerung arbeitslos melden. Aber was ist wenn ich dann immer noch Au bin? Habe ich dann trotz weitere Au Anspruch auf Arbeitslosengeld1? Oder muss ich mich wenn ich weiterAu bin Hartz IV beantragen? Bin völlig verunsichert. Wenn ich weiterhin AU bin, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung, aber das ist doch Voraussetzung für Alg1. Kann mir einer Tipps geben oder hat selber Erfahrungen? Danke in voraus. LG Susi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi57,

Sie sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig vor Auslaufen des Krankengeldanspruchs bei der Agentur für Arbeit melden. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Leistungen Ihnen zustehen und ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

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5 Antworten

Susi57am 07.02.2019 | 07:54
Hallo, da ich immer noch Au bin und auch höchst wahrscheinlich keine Besserung eintreten wird,wann könnte ich nach der bewilligen teilweisen EM Rente(Berufschutz), wegen nicht Besserung der Gesundheit die volle EM Rente beantragen? Der Bewilligungsbescheid ist vom 16.01.19. MfG Susi57
???am 07.02.2019 | 08:25
Die DRV hat bei Ihrem aktuellen Gesundheitszustand eine BU festgestellt. Wenn der sich nicht ändert (also weder verbessert noch verschlechtert), wird sich auch an der Einschätzung "BU liegt vor" nichts ändern. Ein neuer Rentenantrag macht also nur Sinn, wenn tatsächlich eine Verschlechterung des medizinischen Befundes vorliegt. Eine "Nicht-Besserung" verändert nichts an einem möglichen Rentenanspruch.
Susi57am 07.02.2019 | 21:18
Erstmal danke für die Antworten. Ich möchte aber noch etwas hinzufügen. Die DRV hat nach Aktenlage und dem Rehabericht der AHB von August 18 entschieden. Der Rentenantrag wurde im Januar 2019 gestellt und auch innerhalb von 10 Tagen seitens der DRV bewilligt. Meine Neurochirurgin sagte mir gestern noch, dass Sie nicht nachvollziehen das ich in meinem Beruf als Konditoreien nicht mehr arbeiten kann, aber gleichzeitig mit starken Einschränkung für mehr als 6 Stunden für den Arbeitsmarkt schon. Ich könnte auf Grund dieser Aussage auch bei Anspruch von Alg 1 nicht in die Arbeitsmarktrente rutschen. Sie meinte ich sollte mit Unterstützung eines Anwaltes Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Macht das überhaupt Sinn? MfG Susi57
Dadelenam 07.02.2019 | 21:44
Bei einer Teilweisen EMR die auf Grund einer Berufsunfähigkeit gewährt wird, ist keine Arbeitsmarktrente möglich. Sie sind damit tatsächlich nur erwerbsunfãhig in Ihrem Beruf, für alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber nicht.
Susi57am 07.02.2019 | 22:44
Hallo, ich weiß das ich wegen der EM Rente, die ich auf Grund des Berufschutz bekommen habe keine Chance auf der Arbeitsmarktrente habe. Ich weiß, dass ich auf Grund meiner Arbeitslosigkeit Anspruch auf Alg1 habe.Aber habe ich den Anspruch auf Alg1 auch, wenn ich nach der Aussteuerung noch Au bin? MfG Susi57
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