Es stimmt, dass Sie mit Ihrem Verdienst (ca. 1.600 EUR + 4.900 EUR) im Monat Juli sowohl das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze für die Rente in voller Höhe (ca. 2 x 2.500 EUR) als auch für die Rente in Höhe der Hälfe (ca. 2 x 3.043) überschreiten. Damit kann Ihnen die Rente im Monat Juli nicht geleistet werden.
Aus meiner Sicht können Sie im Juli, wie von Ihnen beschrieben, auch voll arbeiten. Die Rente würde in diesem Fall ebenfalls ruhen. Auf Ihren grundsätzlichen Rentenanspruch wirkt sich dies nicht aus. Das heißt, einen Wegfall des Anspruches ab August haben Sie nicht zu befürchten. Ihr vom Rentenversicherungsträger festgestelltes Leistungsvermögen sollte in diesem Fall nicht in Frage gestellt werden.