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Experten-Antwort

Teilweise EM-Rente / Hinzuverdienst

von Alex14.05.2011 | 18:01
2411 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich bitte Sie um Unterstützung bei der Klärung folgender EM-Rentenangelegenheit: z. Z. beziehe ich Krankengeld, mein Arbeitsverhältnis besteht weiterhin (35h/w). Ab dem 01.07.2011 wurde mir eine Rente wegen teilweiser EM zugesprochen, somit kann ich also zw. 3-6 h/T. bzw. 15-30 h/w arbeiten. Daher möchte ich gleichzeitig mit dem Rentenbeginn auch meine Teilzeitarbeit von 17,5 h/w bei meinem AG wieder aufnehmen und würde ca. 1600€ brutto verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze (liegt bei ca. 2500€) wird somit nicht überschritten und die Rente in Höhe von ca.500€ ausbezahlt. Soweit ist mir alles klar. Problem: bereits im Monat des Rentenbeginns erhalte ich vom AG eine Sonderzahlung (Erfolgsbeteiligung 2010) von ca. 4900€. Wie ich bereits im Forum lesen konnte, wird diese Zahlung voll auf meine Rente angerechnet. Da ich im Monat Juli selbst bei Teilzeitarbeit die doppelte Hinzuverdienstgrenze weit überschreiten werde, würde somit die Rente in diesem Monat nicht geleistet werden. Stimmt das? Wenn das stimmen sollte, dann würde ich im Juli lieber noch Vollzeit (35h/w) arbeiten um zusätzlich zu der Sonderzahlung noch meinen Lohn von ca. 3000€ Brutto zu bekommen. Diese Belastung wäre für mich zumutbar, weil ich im Endeffekt nur 2 Wochen arbeite und 2 Wochen Urlaub hätte. Erst ab dem 01.08.2011 könnte ich dann in Teilzeit gehen und zusätzlich meine Rente beziehen. Mein AG wäre damit einverstanden und bereitet nun den entsprechenden Teilzeitvertrag ab diesem Datum. Dazu hätte ich nun noch einige Fragen: - Kann ich die Rentenzahlung im Juli noch ruhen lassen? Wenn ja, wie? - Falls ich im Juli auf die Rente verzichten und Vollzeit arbeiten würde, kann das zur Minderung oder Wegfall des Rentenanspruchs ab 01.08. führen? - ist es überhaupt zulässig, nach der festgestellten EM noch einen Monat Vollzeit zu arbeiten (unter der Berücksichtigung, das ich in dem Monat zwei Wochen Urlaub habe) wenn der AG damit einverstanden ist? Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es stimmt, dass Sie mit Ihrem Verdienst (ca. 1.600 EUR + 4.900 EUR) im Monat Juli sowohl das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze für die Rente in voller Höhe (ca. 2 x 2.500 EUR) als auch für die Rente in Höhe der Hälfe (ca. 2 x 3.043) überschreiten. Damit kann Ihnen die Rente im Monat Juli nicht geleistet werden.

Aus meiner Sicht können Sie im Juli, wie von Ihnen beschrieben, auch voll arbeiten. Die Rente würde in diesem Fall ebenfalls ruhen. Auf Ihren grundsätzlichen Rentenanspruch wirkt sich dies nicht aus. Das heißt, einen Wegfall des Anspruches ab August haben Sie nicht zu befürchten. Ihr vom Rentenversicherungsträger festgestelltes Leistungsvermögen sollte in diesem Fall nicht in Frage gestellt werden.

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12 Antworten

Elfriedeam 14.05.2011 | 20:26
haben Sie diese Höhe de Hinzuverdienstes schriftlich? Bei der angegebenen Rentenhöhe und Ihrem bisherigen Bruttoverdienst kann ich mir keine Hinzuverdienstgrene von 2.500 vorstellen!
Lachnummeram 14.05.2011 | 20:43
Soso...zum 01.07.2011 wurde Ihnen eine Rente zugesprochen? Seit wann gibts die nun auch zukünftlich... Der restliche Text erübrigt sich ja wohl.
Guidoam 14.05.2011 | 20:48
Da scheint der User "Lachnummer" mal wieder perfektes Halbwissen zu zeigen. Der Fragesteller meint wohl, dass zum 01.07.2011 wegen § 101 Abs. 1 SGB VI die Rente zum ersten Mal zur Auszahlung gelangt, wobei der Leistungsfall früher liegen dürfte.
Guidoam 14.05.2011 | 23:12
Schon einmal daran gedacht, einfach gar nichts zu schreiben als einen saublöden Kommentar, der dem Fragensteller nicht weiterhilft.
Alexam 14.05.2011 | 20:48
Liebe Elfriede, ich habe tatsächlich nur einen vorläufigen Rentenbescheid ohne genaue Zahlen. Ich habe jedoch eine schriftliche Rentenauskunft in der steht, dass sich im Falle einer Rente wegen teilweiser EW folgende Hinzuverdienstgrenze ergibt: Volle Zahlung bei ca. 2510 € (Arbeit in der Automobilbranche). Nach der Rentenauskunft hat sich mein Einkommen kaum verändert, daher denke ich, dass der Betrag nur geringfügig abweichen wird. Auch wenn die Hinzuverdienstgrenze geringer ausfallen sollte, werde ich diese bei Teilzeitbeschäftigung nicht überschreiten, somit hat das keinen Einfluss auf meine Fragen. Ich hoffe, Sie können mir nun die Fragen beantworten. Vielen Dank.
Alexam 15.05.2011 | 09:52
Hallo zusammen, nur zur Info: Guido hat recht. Im Rentenbescheid steht: "...Die Anspruchvoraussetzungen sind ab dem 13.10.2010 erfüllt, die Rente wird ab dem 7. Kalendermonat geleistet..." Grüße
Guidoam 15.05.2011 | 10:18
Der letzte Beitrag des Users "Lachnummer" zeigt nach der Ergänzug durch den Fragensteller ja eindeutig, dass er seinem Namen alle Ehre macht. Auf Beiträge dieses Users können wir daher zukünftig getrost verzichten.
Chatam 15.05.2011 | 20:52
Hallo Alex! Da haben Sie aber den Experten in diesem Forum aber eine überaus kniffelige Frage gestellt; bin mal gespannt, ob man Sie Ihnen beantworten kann! Aber seit kurzem befindet sich ja eine neue Expertin für Rente hier. Übrigens: Sie besitzen eine enorme schriftliche Ausdrucksweise und Ihre Grammatik ist einfach vorzüglich! Mit freundlichem Gruß Chat
Alexam 15.05.2011 | 22:00
Hallo Chat, danke für dein Kommentar. Ich weiß, dass die Sachlage etwas kompliziert ist und bin deshalb auch sehr gespannt, ob mir in diesem Forum jemand weiterhelfen kann. Bis jetzt konnte ich ja leider noch keine hilfreichen Antworten erhalten. Grüße
Alexam 16.05.2011 | 19:10
Hallo Experten, vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Freundliche Grüße
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