Die Rentenversicherung prüft auf Ihren Antrag die Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderung bei verschlossenem Arbeitsmarkt. Hierzu wird Kontakt zur regional zuständigen Agentur für Arbeit aufgenommen und hinterfragt, ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Stellen Sie also beim zuständigen Rententräger den entsprechenden Antrag.