Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Zählt das gesamte Bruttoentgelt oder nur das sozialversicherungspflichtige Brutto als Hinzuverdienstgrenze.
Also Beispiel:
Hinzuverdienstgrenze liegt bei 2000 €
Der AN hat ein Bruttoentgelt von 2100 €
In diesen 2100 € sind allerdings 60 € Gehaltsumwandlung für eine Altersversorgung und 50 € steuer- und sozialversicherungsfreier Verpflegungszuschuss enthalten.
Was gilt jetzt? Hat er mit den 2100 € die Hinzuverdienstgrenze von 2000 € überschritten oder wird hier das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto in höhe von 1990 € herangezogen?
Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antwort.