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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente

von G.V.11.05.2013 | 17:01
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5 Antworten

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Hallo, Ich bin aufgrund d einiger Wirbelsäulenoperationen schon über zwei Jahre krank geschrieben. Nach der letzten OP im September 2012 wurde ich er erneut zur Reha geschickt. Dort wurde ich entlassen mit der schriftlichen Aussage, dass ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten könne. Daraufhin habe ich die Erwerbsminderungsrente eingereicht. Nach 6 Monaten Wartezeit kam diese Woche der Rentenbesdheid. Man hat mir eine Teilrente zugestanden mit der Aussage, ich könne ja noch mehr als 3 Stunden arbeiten (bin schon über 30 Jahre halbstags mit 4 Stunden täglich beschäftigt). Da ich ja weiterhin arbeiten könne, läge ich über der Hinzuverdienstgrenze und bekomme dann monatlich 0,00 Euro von der Rentenversicherung überwiesen. Man schickt mich auf Kosten der Rentenversicherung zur Reha, um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen und handelt dann gegen die Aussage der Ärzte? Was soll ich davon halten? Habe ich eine Chance beim Widerspruch gegen den Bescheid?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2013 | 09:17

Zu den Chancen Ihres Widerspruchs kann ich "aus der Ferne" nichts sagen. Es ist natürlich möglich, dass die Entscheidung über Ihren Antrag nicht nur auf der Grundlage des Rehabefundes, sondern darüber hinaus noch infolge weiterer Gutachten (Befunde) getroffen wurde.

4 Antworten

Ingo Hoffmannam 11.05.2013 | 17:25
Ich empfehle Ihnen das Forum: http://www.krank-ohne-rente.de Dort können Sie Erfahrungsberichte zu ähnlich kombinierten Problemen nachlesen und erhalten wertvolle Tipps. MfG. Ingo
tussiam 12.05.2013 | 05:53
hallo, beziehen sich die unter drei stunden auf den allgemeinen arbeitsmarkt, oder auf ihre letzte berufliche tätigkeit? sollte im entlassungsbericht unter drei stunden für den allgemeinen arbeitsmarkt stehen, dann sofort widerspruch einlegen und entlassungsbericht sowie die stellungnahme des rv med.-dienstes zusenden lassen, um die begründung zu formulieren. sollte die so zutreffen, und die rv den widerspruch nicht stattgeben, dann klage beim zuständigen soz.gericht einreichen.
G.V.am 12.05.2013 | 08:48
Hallo, Danke für die Antwort. Ja, im Entlassungsberichr ist angekreuzt "unter 3 Stunden" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ich habe nun Widerspruch eingelegt, um die Frist einzuhalten ohne Begründung mit dem Hinweis, dass ich Rechtsbeistand hinzuziehen werde und werde einen Termin beim VdK vereinbaren, bei dem ich Mitglied bin.
arniam 12.05.2013 | 12:12
okay geht natürlich auch
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