Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Umstellung Arbeitszeit

von KK21.07.2015 | 16:16
1155 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich stehe derzeit in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis und habe auf meinen Antrag nunmehr einen Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung (befristet) erhalten. Jetzt möchte ich mit meinem AG die Reduzierung meiner Arbeitszeit besprechen. Der verweist mich jedoch auf eine dreimonatige Ankündigungsfrist zur Arbeitszeitreduzierung. Was geschieht nun in der Zwischenzeit? Erhalte ich den vollen Lohn und muss auch in Vollzeit weiter arbeiten? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ob Ihr Arbeitgeber auf eine dreimonatige Kündigungsfrist auf eine Reduzierung der Arbeitszeit bestehen kann und darf, kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Dieses ist ein arbeitsrechtliches Problem. Sie sollten sich diesbezüglich entsprechend beraten lassen.

2. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, damit die Rente noch in voller Höhe gezahlt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Schadeam 21.07.2015 | 17:27
Ihr Arzt könnte Sie arbeitsunfähig schreiben bis das geregelt ist....und die Frage ob Sie volles Gehalt bekommen stellen Sie bitte Ihrem Chef...
Schorscham 21.07.2015 | 18:26
Da Ihr Chef vermutlich meint, dass eine Arbeitszeitreduzierung mindestens 3 Monate vorher beantragt werden muss, dürfte das Problem wohl kaum mit einer AU-Bescheinigung zu lösen sein. Damit würde sich Ihr Chef höchstens provoziert fühlen und erst recht auf stur schalten. Ich würde ihn noch einmal darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass die teilweise Erwerbsminderung erst kürzlich festgestellt wurde und dass das vor 3 Monaten noch nicht absehbar war. Warum Sie trotzdem EM-Rente beantragt haben, müssen Sie dann allerdings irgendwie erklären. Fakt ist auch, dass Sie für einen vollen Arbeitslohn auch Vollzeit arbeiten müssen. (Sofern Sie sich nicht krankschreiben lassen, was ich allerdings für nicht besonders klug hielte!)
Reinhardam 21.07.2015 | 21:29
Normalerweise sollte ihr AG informiert sein... oder mussten sie keine Gehaltsnachweise erbringen ?
Feliam 22.07.2015 | 07:08
Wenn Ihr AG auf der 3-monatigen Frist besteht, müssen Sie damit leben. Entweder arbeiten Sie in dieser Zeit voll weiter (was Sie ja offensichtlich während des Rentenverfahrens auch gemacht haben), geht es nicht, müsste Sie eine AU-Bescheinigung haben. Solange Sie noch Ihr volles Arbeitsentgelt beziehen, wird die Rente ggf. nur gekürzt oder gar nicht gezahlt, wenn die Arbeitszeit dann reduziert ist und Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wird der entsprechend höhere Rentenbetrag gezahlt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026