Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente, was nun?

von rhbeatrice6327.11.2015 | 16:01
2041 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe einen Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung. Kann mein Arbeitsverhältnis bestehen bleiben? Ich arbeite im Bereich der Gleitzone. MfG Bea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rhbeatrice63,

eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beinhaltet, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 - unter 6 Stunden täglich einsatzfähig sind. Bei einem Bruttoverdienst in der Gleitzone ist davon auszugehen, dass die erwähnte Stundenzahl nicht überschritten wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W*lfgangam 27.11.2015 | 16:19
Hallo rhbeatrice63, kein Problem, ein Entgelt bis 850 EUR mtl. liegt immer noch innerhalb des zulässigen/kleinstmöglichen Betrages für eine volle Teilrente. Die Grenzwerte finden Sie am Ende des Bescheides in der Anlage 'Hinzuverdienstgrenzen' aufgelistet. Gruß w.
W*lfgangam 28.11.2015 | 12:30
Zitat von Renten-Detektiv anzeigenausblenden
...solche Antworten klingen etwas seltsam ;-) Hier zählt nun mal kein Bauch- oder Stammtischgefühl, geschweige denn nur Merkblattkenntnisse, hier gibt es rechtlich ausdefinierte Vorgaben und Grenzwerte. Dass die Fragestellerin wg. teilweiser EM nicht mehr mind. 6 Std. tgl. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann, wurde Ihr doch nicht als Teilnehmerin eines Gewinnspiels mitgeteilt ...wo ist daher das/Ihr Problem? Nebenbei, wenn sie max. 850 EUR, bei nur Mindestlohn erzielt, durch die mtl. Arbeitstage geteilt - auf wie viele Std. kommen Sie dann max. tgl.? Gruß w.
Renten-Detektivam 28.11.2015 | 11:35
Solche Fragen klingen etwas seltsam. Entweder ist man dazu in der Lage, die bisherige Tätigkeit weiterhin auszuüben oder man ist es nicht. Und wenn dadurch die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente entfallen sollten, dann würde die EM-Rente völlig zu Recht eingestellt. Häufig war hier schon zu lesen, dass sich manche EM-Rentenbezieher zwar dazu in der Lage fühlen, 5 Stunden und 59 Minuten täglich zu arbeiten aber angeblich keine 6 Stunden. Und ebenfalls war hier dann zu lesen, dass das von vielen DRV-Entscheidern sogar toleriert wird. Daran kann man sehr gut erkennen, dass unser EM-Rentensystem Macken hat und dringend reformiert werden muss!
Renten-Detektivam 28.11.2015 | 14:13
....hindert sie nicht daran, so viel zu arbeiten wie sie kann. Die Feststellung, ob dann immer noch ein Anspruch auf EM-Rente besteht, trifft die RV dann ganz automatisch und völlig kostenlos. Insofern finde ich solche Fragen nach "erlaubter bzw. rentenunschädlicher Arbeitsaufnahme nach wie vor seltsam. Ihre Schleimerei übrigens auch......
Herz1952am 28.11.2015 | 14:36
Renten-Detektiv, sie bezieht keine Voll-Rente, sondern nur Teilrente. Und selbst mit unter 3 Std. tägliche Arbeit kann Sie bei doppeltem Mindestlohn "spielend" auf die 850,-- Euro kommen. Es gibt dafür evtl. auch Rentenkürzung.
W*lfgangam 28.11.2015 | 17:08
Zitat von Renten-Detektiv anzeigenausblenden
...nun, Ihr erster Beitrag war mehr an Nebensächlichkeiten interessiert, als an Fachlichem: http://www.spiegel.de/fotostrecke/essen-motor-show-tuning-messe-… > ....hindert sie nicht daran, so viel zu arbeiten wie sie kann. Die Feststellung, ob dann immer noch ein Anspruch auf EM-Rente besteht, trifft die RV dann ganz automatisch und völlig kostenlos. 'Merkwürdig', dass _gerade eben_ eine solche Feststellung getroffen worden ist … Mir scheint, so einigen ist nicht ganz klar, dass man/frau auch unter (festgestellten!!!) gesundheitsbedingten Einschränkungen noch leistungsfähig sein will/oder muss, ggf. um über die Runden zu kommen und das zulässigerweise – oder einfach nicht in Foren 24/7 das Allheilmittel für eine 'sinnvolle' Beschäftigung sieht ;-) Gruß w.
Renten-Detektivam 28.11.2015 | 18:47
Doch doch, das ist mir schon klar. Mir ist aber nicht klar, warum man sich erst danach erkundigt, wie viel man arbeiten darf, anstatt einfach so viel zu arbeiten wie man sich zutraut. Die RV wird einem dann schon automatisch mitteilen, ob man noch die Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt. Wer tatsächlich erwerbsgemindert ist, hat garantiert nichts zu befürchten. Muss ich noch einfachere Ausdrücke wählen, oder haben Sie mich jetzt endlich verstanden?
rhbeatrice63am 28.11.2015 | 19:55
Hallo, zunächst möchte ich mich für die hilfreichen Antworten bedanken. Dass ich mit meiner Fragestellung hier eine Diskussion los trete, konnte ich nicht ahnen und war nicht beabsichtigt. Meiner Fragestellung konnte man den ganzen Hintergrund nicht entnehmen, dennoch möchte ich bemerken dass man bitte erst kritisch urteilen sollte wenn man sämtliche Fakten kennt.
W*lfgangam 28.11.2015 | 20:18
Hallo rhbeatrice63, _sämtliche Fakten_ können aus Ihrer Eingangsfrage hier nicht abgeleitet werden, deswegen ja auch die vielen Wortmeldungen/was wäre wenn. Daher, Rat wie immer, die Frage in der nächsten Beratungsstelle holen. Gruß w.
W*lfgangam 28.11.2015 | 20:18
Hallo rhbeatrice63, _sämtliche Fakten_ können aus Ihrer Eingangsfrage hier nicht abgeleitet werden, deswegen ja auch die vielen Wortmeldungen/was wäre wenn. Daher, Rat wie immer, die Frage in der nächsten Beratungsstelle holen. Gruß w.
rhbeatrice63am 28.11.2015 | 21:47
Danke dir w. für deinen Rat. Das werde ich tun. MfG Bea
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026