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Experten-Antwort

Teilweise EWM - Widerspruch oder warten?

von Peter725.10.2013 | 20:23
7230 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir wurde eine teilweise EWM bewilligt obwohl ich nach Meinung meiner Ärzte voll erwerbsunfähig bin. Ich weiß jetzt nicht recht, was ich tun sollte: Gleich Widerspruch einlegen oder erstmal weiter Teilzeit arbeiten und in einem Jahr wieder einen Antrag einreichen. 2 Fragen dazu: Sind die Chancen auf volle EWM größer, wenn ich Widerspruch einlege (statt 1-2 Jahre zu warten)? Gibt es eine Frist, wann ich nach Bewilligung der teilweise EWM wieder einen Antrag auf volle EWM stellen kann? Muß ich warten, bis die 2 Jahre Befristung abgelaufen sind? Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich möchte nochmals auf Ihre ursprüngliche Frage zurückkommen. Wenn Sie der Meinung sind, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch unter drei Stunden arbeiten zu können, sollten Sie Widerspruch einlegen. Wie dabei Ihre Chancen auf eine volle EM-Rente stehen, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Natürlich kann es sein, dass sich das Widerspruchs-/Klageverfahren länger hinzieht und weitere Gutachten eingeholt werden. Sollte der Widerspruch oder die Klage keine positive Entscheidung bringen, können Sie später wieder einen Antrag auf EM-Rente stellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Hierfür gibt es keine Frist.

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20 Antworten

Peter7am 25.10.2013 | 20:37
Danke für ihre seltsame Antwort, OttoM. Die Welt ist etwas komplexer. Ich arbeite nur wenige Stunden und diese auf Kosten meiner Restgesundheit. Meine Ärzte raten mir davon ab zu arbeiten. Bitte nur antworten, wenn Sie meine Fragen beantworten möchten.
Otto N.am 25.10.2013 | 21:00
Es steht Ihnen natürlich frei, so lange zu warten, bis hier jemand Ihre Wunschantwort postet. Meine Meinungsäußerungen lasse ich mir von Ihnen allerdings nicht verbieten! MfG
Otto N.am 25.10.2013 | 20:34
Ihre Frage ist etwas seltsam! Wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind, können Sie überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden/Tag arbeiten. Falls Sie das doch können, wäre Ihr Widerspruch reine Zeitvergeudung. Die behandelnden Ärzte haben im Allgemeinen vom Rentenrecht wenig bis gar keine Ahnung und sollten die Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht, besser den sozialmedizinischen Gutachtern überlassen. Die Meinung Ihrer behandelnden Ärzte interessiert, wenn überhaupt, nur am Rande!
Peter7am 25.10.2013 | 20:52
Otto N., ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre "Tipps" für sich behalten könnten. Sie stehlen nur mir und vielen Mitlesern die Zeit.
KSCam 26.10.2013 | 09:09
1) Über Ihre Chancen kann keiner im Forum etwas reelles sagen. 2) eine solche Frist gibt es nicht
Fritzam 26.10.2013 | 10:49
Hallo Ein wiederspruch und eventuelle spätere Klage hat immer einen sin die DRV lehnt viel ab...................! Vielleicht kann der SOVD u.s.w ihnen über ihre chancen nach Akteneinsicht was sagen. Aus meiner Persönlichen Lebenserfahrung weiss ich wer Kämpft kann verlieren wer nicht Kämpft hat schon verloren
Sunnyam 26.10.2013 | 14:06
Zitat von Otto N. anzeigen
Otto N. schrieb

Ihre Frage ist etwas seltsam!

Wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind, können Sie überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden/Tag arbeiten.

Falls Sie das doch können, wäre Ihr Widerspruch reine Zeitvergeudung.

Die behandelnden Ärzte haben im Allgemeinen vom Rentenrecht wenig bis gar keine Ahnung und sollten die Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht, besser den sozialmedizinischen Gutachtern überlassen.

Die Meinung Ihrer behandelnden Ärzte interessiert, wenn überhaupt, nur am Rande!

[/quote]

...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung?

Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt!

Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es.

Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz

Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!

[/quote]

Was Sie nicht alles wissen.....

Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rententechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind.

Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied!

Wahrscheinlich ist das auch die Erklärung dafür, dass Ihr Rentenantrag bisher abgelehnt wurde.

Vielleicht sollten Sie das mal akzeptieren, anstatt immer nur andere Leute für Ihre Situation verantwortlich zu machen.

Ich kenne übrigens - außer mir - noch mehrere andere Leute, die Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die meisten von denen sind trotzdem noch (teilweise) berufstätig.

So schwierig, wie Sie es hier darzustellen versuchen, scheint es also offenkundig doch nicht zu sein, Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Und in allen anderen Fällen sind natürlich immer die Gutachter schuld.

Glauben Sie das im Ernst?

Ich nicht!

...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung? Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt! Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es. Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!
Sunnyam 26.10.2013 | 13:58
Hallo Peter7, ja ja "unser" Otto N. ist in diesem Forum sehr bekannt, er hat immer gute Tipps! Am besten: IGNORIEREN! Der weiss eh immer alles besser! Nun zu deiner eigentl. Frage/Problem! Ich sitze, wie du im gleichen Boot. Ich warte allerdings noch auf meinen Rentenbescheid! Ich bin Mitglied im VDK (kann ich nur empfehlen!) Ich habe bereits vorab mit der DRV Sachbearbeiterin telef., sie sagte mir das man, nachdem der Rentenbescheid eingegangen ist, Wiederspruch bzgl. der teilweisen EMR einlegen kann, besser noch! -einen Verschlechterungsantrag einreichen-. Es wird dann erneut geprüft, evtl. wird nochmals ein Gutachter eingeschaltet. Das kann sich mehrere Monate hinziehen. Deine teilweise EMR wirst du nicht verlieren, die läuft in dieser Zeit weiter bis zur eigentl. Befristung. Und mehr, wie eine Ablehnung seitens der DRV bzgl. der vollen EMR, kann nicht passieren!!!! Wenn man krank ist, sollte man es auf alle Fälle versuchen, passieren kann da nichts! Das man heute kaum sofort eine volle EMR bekommt, liegt daran, dass die Kassen leer sind und um so jünger man ist und um sehr mehr die DRV bis zur eigentl. Altersrente zahlen muss, um so schwieriger wird es. Aber wie gesagt, kämpfen lohnt sich! Als kranker Mensch muss man heutzutage sowieso immer kämpfen, ob es gegen die Krankenkasse oder sonst wo ist. Also, nicht unterkriegen lassen, ich kämpfe auch weiter, solange ich noch kann ;-) Ich hoffe, ich konnte dir einwenig Mut machen! Und lass dich von so einer Person wie "Otto N." nicht beeirren oder einschüchtern, ich hatte hier auch schon schriftl. mit ihm zu tun. Liebe Grüsse
Otto N.am 26.10.2013 | 14:39
Zitat von Sunny anzeigen
Ihre Frage ist etwas seltsam! Wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind, können Sie überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden/Tag arbeiten. Falls Sie das doch können, wäre Ihr Widerspruch reine Zeitvergeudung. Die behandelnden Ärzte haben im Allgemeinen vom Rentenrecht wenig bis gar keine Ahnung und sollten die Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht, besser den sozialmedizinischen Gutachtern überlassen. Die Meinung Ihrer behandelnden Ärzte interessiert, wenn überhaupt, nur am Rande!
...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung? Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt! Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es. Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!
Was Sie nicht alles wissen..... Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rententechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind. Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied! Wahrscheinlich ist das auch die Erklärung dafür, dass Ihr Rentenantrag bisher abgelehnt wurde. Vielleicht sollten Sie das mal akzeptieren, anstatt immer nur andere Leute für Ihre Situation verantwortlich zu machen. Ich kenne übrigens - außer mir - noch mehrere andere Leute, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Die meisten von denen sind trotzdem noch (teilweise) berufstätig. So schwierig, wie Sie es hier darzustellen versuchen, scheint es also offenkundig doch nicht zu sein, Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Und in allen anderen Fällen sind natürlich immer die Gutachter schuld. Glauben Sie das im Ernst? Ich nicht!
Peter7am 26.10.2013 | 14:53
Sunny, KSC und Fritz - vielen Dank für eure Antworten! Super Tipp mit dem Verschlechterungsantrag, Sunny! Meine Sorge ist, das mit einem Widerspruch wieder alles von vorne losgeht - Formulare ausfüllen, Termine beim Gutachter, lange Zeit des Wartens etc. Das kostet viel Kraft und ist sehr belastend. Aber du hast schon recht, man sollte es versuchen. Vielleicht kann man dann auch schneller einen Strich unter die Angelegenheit machen. "Kopf in den Sand stecken" ist zwar vorerst verlockend, aber langfristig keine Hilfe. Nochmals Danke! Liebe Grüße & ein schönes Wochenende
Cordulaam 26.10.2013 | 15:27
Zitat von Otto N. anzeigen
Otto N. schrieb

Ihre Frage ist etwas seltsam!

Wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind, können Sie überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden/Tag arbeiten.

Falls Sie das doch können, wäre Ihr Widerspruch reine Zeitvergeudung.

Die behandelnden Ärzte haben im Allgemeinen vom Rentenrecht wenig bis gar keine Ahnung und sollten die Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht, besser den sozialmedizinischen Gutachtern überlassen.

Die Meinung Ihrer behandelnden Ärzte interessiert, wenn überhaupt, nur am Rande!

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...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung?

Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt!

Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es.

Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz

Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!

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Was Sie nicht alles wissen.....

Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rententechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind.

Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied!

Wahrscheinlich ist das auch die Erklärung dafür, dass Ihr Rentenantrag bisher abgelehnt wurde.

Vielleicht sollten Sie das mal akzeptieren, anstatt immer nur andere Leute für Ihre Situation verantwortlich zu machen.

Ich kenne übrigens - außer mir - noch mehrere andere Leute, die Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die meisten von denen sind trotzdem noch (teilweise) berufstätig.

So schwierig, wie Sie es hier darzustellen versuchen, scheint es also offenkundig doch nicht zu sein, Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Und in allen anderen Fällen sind natürlich immer die Gutachter schuld.

Glauben Sie das im Ernst?

Ich nicht!

SO ist es! Liebe Grüße
Leseram 26.10.2013 | 16:35
Zitat von Cordula anzeigen
Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rentenrechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind. Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied!
SO ist es! Liebe Grüße
Deshalb wurden die gesetzlichen Grundlagen auch so schwammig formuliert, das es im Prinzip keiner mehr nachvollziehen kann - ausser der sozilamedizinische Dienst natürlich. Wir sind wegen der EM-Rente meiner Frau auch gerade vor Gericht. Da wird durch den "sozilamedizinischen Dients - beratende Ärzte" aus Gelenkinfektion, Menengismus mit Poyneuropathie mit den bildlich nachgewiesenen Entzündungsherden, chronischer Sinusitis und den insgesamt daraus resultierenden Schmerzen und Problemen (seit 2010 AU) dann eine diffuse Symptomatik ohne Grunderkrankung gemacht. Amtsermitlungsgrundsatz oder Ablehnungsgrundsatz? Nachtigall ich hör dir trapsen. Bleiben Sie dran, nen guten Fachanwalt und dann lassen Sie den machen. Damit haben Sie am wenigsten Stress, den Sie neben Ihrer Erkrankung eh nicht gebrauchen können.
Sunnyam 26.10.2013 | 17:42
Zitat von Otto N. anzeigen
Otto N. schrieb

Ihre Frage ist etwas seltsam!

Wenn Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind, können Sie überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden/Tag arbeiten.

Falls Sie das doch können, wäre Ihr Widerspruch reine Zeitvergeudung.

Die behandelnden Ärzte haben im Allgemeinen vom Rentenrecht wenig bis gar keine Ahnung und sollten die Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist oder nicht, besser den sozialmedizinischen Gutachtern überlassen.

Die Meinung Ihrer behandelnden Ärzte interessiert, wenn überhaupt, nur am Rande!

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...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung?

Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt!

Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es.

Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz

Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!

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Was Sie nicht alles wissen.....

Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rententechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind.

Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied!

Wahrscheinlich ist das auch die Erklärung dafür, dass Ihr Rentenantrag bisher abgelehnt wurde.

Vielleicht sollten Sie das mal akzeptieren, anstatt immer nur andere Leute für Ihre Situation verantwortlich zu machen.

Ich kenne übrigens - außer mir - noch mehrere andere Leute, die Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die meisten von denen sind trotzdem noch (teilweise) berufstätig.

So schwierig, wie Sie es hier darzustellen versuchen, scheint es also offenkundig doch nicht zu sein, Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Und in allen anderen Fällen sind natürlich immer die Gutachter schuld.

Glauben Sie das im Ernst?

Ich nicht!

...tzzzzzzzaaaaaaaaaaaa der sozialmedizinische Gutachter hat mehr Ahnung? Wenn meine behandelten Ärzte keine Ahnung haben, da haben die den falschen Beruf gewählt! Der sozialmedizinische Gutachter, bewertet nur nach Atteste ect., es gibt eine kurze Komunikation vielleicht noch eine kleine Untersuchung und das war es. Aber der eigene behandeltene Arzt, der einen über Jahre hinweg begleitet, der soll keine Ahnung haben, tzzzzzzzzzzzzzzzzzz Die meisten Gutachter, lehnen aber immer wieder gerne kranke Menschen ab, da dadurch die Chance höher ist, immer wieder Aufträge durch die DRV zu erhalten! Ein Gutachter der viele kranke Menschen in Rente schickt, ist bei der DRV nicht wirklich brauchbar. Und der Gutachter verdient durch jedes Gutachten jede Menge Asche!
Was Sie nicht alles wissen..... Lieber Otto N. man lernt ja dazu! Ihre Ärzte mögen zwar beurteilen können ob Sie krank und arbeitsunfähig sind aber kaum, ob Sie im rententechtlichen Sinn erwerbsgemindert sind. Was für ein Kommentar! Wenn ich krank bin, bin ich nun mal krank! Darin liegt nämlich ein gewaltiger Unterschied! Wahrscheinlich ist das auch die Erklärung dafür, dass Ihr Rentenantrag bisher abgelehnt wurde. Sie sind gar nicht auf den neusten Stand! Ich beziehe bereits die teilweise EMR! Vielleicht sollten Sie das mal akzeptieren, anstatt immer nur andere Leute für Ihre Situation verantwortlich zu machen. *lachhaft* Ich kenne übrigens - außer mir - noch mehrere andere Leute, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Nicht nur sie! Die meisten von denen sind trotzdem noch (teilweise) berufstätig. So schwierig, wie Sie es hier darzustellen versuchen, scheint es also offenkundig doch nicht zu sein, Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wie gesagt, es gibt solche und solche Gutachtern, ich habe beide Seiten kennengelernt! Und in allen anderen Fällen sind natürlich immer die Gutachter schuld. Das habe ich nicht behauptet, ich habe lediglich meinen Fall geschildert! Bitte richtig lesen! Glauben Sie das im Ernst? Ich nicht! Das ist mir so ziemlich egal! Ich kann ihre Situation und Krankheiten nicht beurteilen! Bitte die Kirche im Dorf lassen! Danke!
Cordulaam 26.10.2013 | 19:52
Zitat von Sunny anzeigen
Dass Sie krank sind, bezweifelt doch niemand. Wer krank ist, der muss aber noch lange nicht (vollständig) erwerbsgemindert sein, selbst wenn er nach Ansicht der behandelnden Ärzte arbeitsunfähig ist. Ihren Äußerungen kann man deutlich entnehmen, dass Sie offenbar nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterscheiden können. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal diesbezüglich informieren, bevor Sie hier auf primitivste Art und Weise andere User beschimpfen!
Annaam 27.10.2013 | 01:09
Unbedingt kämpfen!! Man kann erstmal zur Fristwahrung den Widerspruch formal einlegen und zeitgleich Akteneinsicht fordern. Wenn alle Unterlagen, die dem Bescheid zu Grunde lagen, dann zur Verfügung stehen können Sie die Begründung nachreichen. Beim Durcharbeiten der Akte und des vollständigen Gutachtens werden Sie vermutlich genug Unstimmigkeiten finden um das Gutachten völlig zu zerpflücken...... Die DRV-Gutachter sind ja keineswegs "unparteiisch" wie es sich für Gutachter gehört, das wissen auch die Richter ganz genau. Sie müssen ihrem Anwalt natürlich sehr gut zuarbeiten - auch Ihre Ärzte sollten Ihnen unter die Arme greifen. Alles Gute und viel Kraft! mfg
Sunnyam 27.10.2013 | 11:05
Zitat von Cordula anzeigen
Was für ein Kommentar! Wenn ich krank bin, bin ich nun mal krank!
Dass Sie krank sind, bezweifelt doch niemand. Wer krank ist, der muss aber noch lange nicht (vollständig) erwerbsgemindert sein, selbst wenn er nach Ansicht der behandelnden Ärzte arbeitsunfähig ist. Ihren Äußerungen kann man deutlich entnehmen, dass Sie offenbar nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterscheiden können. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal diesbezüglich informieren, bevor Sie hier auf primitivste Art und Weise andere User beschimpfen! Liebe Cordula! Ich glaube schon das ich gut informiert bin und den Unterschied verstehe! Ich werde oder habe in keinster Weise ander User auf primitivster Weise ander User beschimpft! Dieses hier ist ein Forum, in diesem Forum kann man andere User um Hilfe bitte und erhofft sich allerdings auch eine nette korrekte Antwort. Ich denke, das sie dieses nicht beurteilen können, wenn ein bestimmter User, wie Otto N., auch mal meine Meinung zu seinem Kommentar gegenüber den anderen User gepostet bekommt. Ich selber habe des öfteren leider die Erfahrungen mit "diesem einen" User gemacht und auch andere Personen hier im Forum, bleiben keineswegs von ihm verschont! Leider! In diesem Sinne, lasst uns bitte um wichtigere Dinge des Lebens schreiben! Danke!
Cordulaam 27.10.2013 | 13:58
Zitat von Sunny anzeigen
Interessant, dass Sie mich offenbar für so dämlich halten, dass ich mir keine eigenen objektiven Meinungen über andere User bilden kann! Nachdem ich nun schon mehrere Beiträge von @Otto N. gelesen habe, verfestigt sich meine Meinung, dass Sie zu empfindlich sind und offenbar keine anderen Meinungen dulden als Ihre vorgefertigten. Schönen Sonntag!
Leseram 27.10.2013 | 15:41
@ Rentenrechtler, sie haben Recht wenn sie schreiben, das es keinen "Bestandsschutz" auf bestehende EM Rente gibt. Nur muss es keiner Nachweisen, es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz! Dabei, und das wird oft vergessen, hat die DRV dem Vorbringen des Antragstellers von Amts wegen nachzugehen und nicht der Antragsteller das Gegenteil zu beweisen! Notfalls sind halt die "Gutachten" der DRV durch ein Sozialgericht zu prüfen. Aus der Erfahrung in unserer Familie und bei anderen Bekannten (die im Klageverfahren die volle EM-Rente durchgesetzt haben) heraus sind da schon gravierende Mängel in den Gutachten. Wenn ein orthopädisches Gutachten z.B. feststellt, das eine dürftige muskuläre Ausbildung und chronische Verspannung (Menengismus) der Schulter- und Rumpfmuskulatur mit Kopfschmerz vorliegt, aber keine neruologischen Ausfälle und ein neurologisches Gutachten eine Woche später eine Polyneuroptahie feststellt, aber keine der orthopädischen Ausfälle z.B. - dann fragt man sich doch, woher die Unterschiede kommen, wenn beide Gutachter durch die DRV beauftragt sind, aber voneinander nichts wußten. Beide Gutachter aber sämtliche Gelenke als normal darstellen, obwohl Kapselschwellungen davor und danach festgestellt wurden nzw. die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit einfach weg gelassen werden u.s.w., dann kommt man immer auf die Restleistungsfähigkeit von über 3 oder über 6 Stunden.
Rentenrechtleram 27.10.2013 | 15:13
Zitat von Peter7 anzeigen
Wenn jemand eine Rente wegen voller Erwerbsminderung begehrt, weil er angeblich außerstande ist, MINDESTENS drei Stunden täglich zu arbeiten, dann sollte er schon plausibel erklären können, wie er es dennoch geschafft hat, bisher einen Teilzeitjob auszuüben, der mehr als drei Stunden Arbeitszeit pro Tag erfordert. Die Behauptung, er habe auf Kosten seiner Restgesundheit gearbeitet, müsste erst einmal durch aussagekräftige Gutachten NACHGEWIESEN werden. Besonders glaubwürdig klingt das nämlich nicht! Im ungünstigsten Fall könnte sogar geprüft werden, ob das tatsächliche Restleistungsvermögen wirklich nur UNTER sechs Stunden täglich liegt und nicht bei MINDESTENS sechs Stunden. Dann wäre die teilweise EM-Rente nämlich auch futsch. Einen Besitzschutz für die bereits bewilligte teilweise EM-Rente im Widerspruchsverfahren gibt es nämlich entgegen anders lautender Aussagen definitiv nicht!
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