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Experten-Antwort

Teilzeitarbeitsplatz vorhanden aber nicht im Sinne einer Teilerwerbsminderungsrente

von Laryfa04.01.2019 | 16:28
1026 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Teil Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen gegen welche ich Widerspruch eingelegt habe, da mir mein Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt hat dass er mich aber nur wie bisher an zwei bis drei Tagen in der Woche für jeweils 8 Stunden beschäftigen kann Punkt ich bin jetzt der Meinung dass ich so gesehen ja keinen leistungsgerechten bzw leidensgerechten Arbeitsplatz im Sinne der Teilerwerbsminderungsrente habe da diese ja nur unter 6 Stunden sein darf. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung dass ich ja eine Teilzeit Arbeitsstelle hätte und somit der teilzeitarbeitsmarkt für mich nicht verschlossen wäre. Nach Rücksprache mit dem SB hieß es es würde die RV nicht interessieren ob dieser nur mit 8 Stunden gearbeitet werden könne das wäre eine Sache zwischen mir und meinem Arbeitgeber. Ich finde die RV macht es sich da doch sehr leicht zumal ihr das Schreiben meines AG mit dem Widerspruch vorgelegen hat. Man kann doch nicht prinzipiell davon ausgehen, dass ein Teilzeitarbeitsplatz generell unter 6 Stunden besteht. Für das Arbeitsamt bin ich laut Amtsarzt aufgrund der vielen Einschränkungen nicht vermittelbar im Vorfeld wurde ich von denen sogar als voll erwerbsgemindert eingestuft. Nachdem die RV das anders sieht hat man sich dieser angeschlossen. Ich habe aufgrund meiner Erkrankung nicht die Kraft und die Nerven das ganze über eine sozial Klage weiterzuverfolgen bzw möchte ich dass wenn irgend möglich vermeiden. Was kann ich tun damit die Rentenversicherung in dieser Richtung ein Einsehen hat und mir zumindest die arbeitsmarktrente ermöglicht. Ich habe einen Tarifvertrag der angelehnt ist an den öffentlichen Dienst tv-n bei uns gibt es tatsächlich keine Arbeitsplätze die unter 8 Stunden sind. Es handelt sich hierbei um ein großes Thermalbad bzw die Bäderbetriebe der Stadt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laryfa,

teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

Arbeiten Sie mehr (z.B. 8 Stunden) fällt die Rente aber nicht automatisch weg. Ggf. wären Sie dann auf Kosten Ihrer eigenen Gesundheit tätig.

Letztlich sollten Sie sich für eine abschließende Klärung der Angelegenheit direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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26 Antworten

Kaiseram 04.01.2019 | 16:33
Da Du schon im Widerspruchsverfahren unterlegen warst, bleibt Dir logischerweise nur der Klageweg. Welchen Vorschlag erwartest Du denn sonst in einem Rentenforum?
Laryfaam 04.01.2019 | 16:35
Was ich in diesem Forum erwarte ??? Das ist die Antwort eines Experten der DRV.
Kaiseram 04.01.2019 | 16:43
Dann warte mal, denn auch der Experte kann nicht den Rechtsweg verändern. Viel Glück!
Laryfaam 04.01.2019 | 16:57
Ich habe darüber noch keinen Bescheid nur eine Erklärung über die "rechtliche Auffassung#. Da ich noch Zeit bis zum 20.01 habe mich diesbezüglich zu äußern versuche ich hier halt Rat zu finden. Teilzeitarbeitsplatz muss entsprechend sein!! Alles andere wäre für mich reine Willkür, ich kann an meinen sogenannten Teilzeit Arbeitsplatz ebend nicht zurückkehren, da ich diesen jeweils mit 8 Stunden erledigen muss !!! Zitat Seite der DRV Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, aber arbeitslos sind, weil *"ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz"* nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Sie können dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, obwohl Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.
Jaschuam 05.01.2019 | 11:03
Wie Susi schon sagte es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt. Das Risiko der Arbeitssuche trägt nicht die RV sondern die Arbeitslosenversicherung. Es ist nicht entscheidend was Sie für einen Job haben, sondern was Sie angenommen machen kōnnten.
Schorscham 05.01.2019 | 11:16
So sollte es zumindest sein. Allerdings unterstellen einige DRV-Mitarbeiter aus Bequemlichkeit automatisch eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes, sofern ein Betroffener zum Zeitpunkt der Antragsstellung arbeitslos ist. Dabei bestätigen unzählige Frührentner mit Nebenjob immer wieder recht eindrucksvoll, dass die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist und die sogenannten "Arbeitsmarktrenten" ersatzlos gestrichen werden sollten. Die Reaktionen der DRV auf die Beschwerde des Fragestellers gehen schon mal in die richtige Richtung und werden hoffentlich bald Standard bei ALLEN RV-Trägern werden. Jeder langzeitarbeitslose Hartz4-Empfänger MUSS intensiv nach Arbeit suchen. Warum erwerbsfähige Teil-EM-Rentner Sonderrechte genießen sollten, ist nicht nachvollziebar. MfG
Laryfaam 05.01.2019 | 12:01
Ich will ja auch gar keine Sonderrechte genießen und anscheinend haben alle überlesen, dass das ich für die ARGE zwar 3 bis unter 6 Stunden zur Verfügung stehe aber auf Grund der zahlreichen Einschränkungen laut meines Sachbearbeiters nicht vermittelbar bin. Im Endeffekt habe ich also einen mir zur Verfügung stehenden Teilzeitarbeitsplatz welchen ich aber nicht nutzen kann - aufgrund der höhe der tägl. Zu leistenden Arbeitsstunden, welche ich aus gesundhtl. Gründen aber nicht mehr leisten darf - und auf der anderen Seite bin ich nicht vermittelbar, weil ich zu krank bin, ergo ich bin am Arsch. Und nein hier in Konstanz gibt es eben keine Teilzeitarbeitsplätze da diese zu 90% von unseren Studenten ausgefüllt werden und wenn überhaupt sind diese im Gastronomie sowie im Einzelhandel zu finden für welche Arbeiten ich definitiv nicht mehr einsatzfähig bin, im Übrigen bin ich 58 und ein Antrag LTA ( Umschulung der RV ) wurde aus gesundheitlichen Gründen von der RV abgelehnt. Ich finde es auch äußerst unpassend und nicht sehr hilfreich einen Erwerbsgeminderten Menschen mit einem normalen Hartz IV Empfänger zu vergleichen
KSCam 05.01.2019 | 13:42
Versuchen Sie es doch wenigstens ob es geht die 2 Tage pro Woche beim Arbeitgeber zu arbeiten. Ohne dass Sie dies ernstlich versuchen, bzw. versucht haben, sieht es von außen so aus, dass Sie partout nicht wollen, weil Ihnen die volle Rente viel lieber ist als die teilweise EM plus zusätzliche Arbeit. Abgesehen davon wird sich der eingeteilte Experte nicht zum konkreten Einzelfall äußern sondern auf das Widerspruchsverfahren berufen.......
Jaschuam 05.01.2019 | 13:04
Glauben Sie mir bitte der RV würden viele Verweisungstätigkeiten einfallen.. Fotokopierer, Sortieren Bediener von einfachen Geräten ohne Gerätekentnisse, Tütenkleber und und und. Und fürs Finden ist das Jobcenter da. EMR bekommen ist eben wirklich sehr schwer. Trotzdem alles gute
Laryfaam 05.01.2019 | 12:58
Wie oben schon geschrieben weil ich zu viele gesundheitliche wie auch meiner Qualifikation entsprechende Einschränkungen habe. Man kann mich ja z.B. nicht einfach mal ins Büro vermitteln wenn ich in diesem Beruf nie gearbeitet habe. Ich bedanke mich für alle konstruktiven Kommentare und wünsche allen ein schönes Wochenende
Laryfaam 05.01.2019 | 14:28
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Es geht doch hier nicht darum ob ich es versuchen sollte, ob ich will oder nicht ich DARF und kann nicht mehr als tägl. 3 bis unter 6 Stunden arbeiten, weil mir die RV ansonsten die Teilerwerbsminderungsrente wieder wegnimmt, wieso ist das denn so schwer zu verstehen. Mein Arbeitgeber kann oder will mir aber keine "verkürzte tägliche Arbeitszeit" anbieten und verlangt nach wie vor, dass ich 8 Stunden am Tag arbeite aber genau das schaffe ich gesundheitlich nicht mehr und darf es auch nicht!!!! Und das was ich eigentlich wissen will, hat mir noch niemand beantworten können. Meine Frage ist: Ob es rechtlich korrekt ist, dass die Rentenversicherung bei einem Teilzeitarbeitsplatz generell davon ausgehen darf, dass dieser zwischen 3 bis unter 6 Stunden zu leisten ist, obwohl ihr schrft. vorliegt das dies in meinem Fall nicht zutrifft.
HotRodam 05.01.2019 | 15:05
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber SCHRIFTLICH mit, daß Sie nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können und warten Sie die SCHRIFTLICHE Reaktion ab. Entweder bietet er Ihnen dann einen entsprechenden Arbeitsplatz an oder er kündigt den Arbeitsplatz. Notfalls kündigen Sie selbst und der Drops ist gelutscht !
Manfredam 05.01.2019 | 15:47
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber SCHRIFTLICH mit, daß Sie nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können und warten Sie die SCHRIFTLICHE Reaktion ab. Entweder bietet er Ihnen dann einen entsprechenden Arbeitsplatz an oder er kündigt den Arbeitsplatz. Notfalls kündigen Sie selbst und der Drops ist gelutscht !
Vielleicht mal ALLES richtig lesen!!!! Die Laryfa hat doch bereits geschrieben, dass sie das von ihrem AG alles schriftlich hat! Und dieses Schreiben der DRV auch bereits vorliegt. Der Vorschlag selbst zu kündigen ist völlig daneben, jeder weiss das es dann eine Sperre vom Arbeitsamt gibt! Dass sie von dem Mitglied "Groko" auch noch beleidigt wird lässt mich an der Seriösität und dem Niveau dieses Expertenforums doch sehr zweifeln. @ Laryfa, ich denke eine Klage wird keinen Sinn machen, da die Gesetzeslage so ist, dass die RV bei einer bestehenden Teilzeitbeschäftigung nicht die tägliche Stundenzahl prüfen muss. An Ihrer Stelle würde ich mich noch einmal an den Arbeitgeber wenden, sollte er ihnen tatsächlich keinen der Stundenzahl entsprechenden Arbeitsplatz anbieten können/wollen, empfehle ich Ihnen noch das Integrationsamt. Sollte er ihnen kündigen dann schicken Sie dieses Schreiben umgehend an die DRV. Viel Glück auf ihrem weiteren Weg und gute Besserung
Arbeitnehmeram 05.01.2019 | 16:01
Die Verantwortung liegt hier doch beim Arbeitgeber. Wenn dieser seiner sozialen Verantwortung nicht gerecht wird, kann diese nicht auf den Rententräger abgewälzt werden. Damit werden Sie sich abfinden müssen. Im Übrigen sieht es bei sinkender Arbeitslosigkeit immer schlechter für die Zukunft der Arbeitsmarktrenten aus. Auch hier sind eher Arbeitgeber, Agentur für Arbeit und Jobcenter in der Verantwortung. Angesichts des demokratischen Wandels und der damit in Zukunft zu suchenden Einsparpotentiale in der Rentenversicherung, wird es eng werden für zukünftige zu verlängernde oder auch neue Arbeitsmarktrenten.
Manfredam 05.01.2019 | 15:53
von Groko Sag mal bist Du so beschränkt oder kannst Du nicht lesen?
Sorry ich habe eben erst geschnallt, dass diese Ansage nicht an Laryfa sondern verständlicherweise an KSC ging
KSCam 05.01.2019 | 16:30
2 Fragen: Steht wirklich fest dass Sie die teilweise EM Rente nicht bekommen, wenn Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers annehmen, dort auf 2 Tage verteilt 16 Wochenstunden zu arbeiten? Oder vermuten Sie das blos? Könnte man bei der DRV schriftlich erfragen. Warum sollten Sie eine Sperrzeit von der Agentur erhalten wenn Sie die angebotene Arbeit - bestätigt durch Ärzte - tatsächlich aus gesundheitlichem Grund nicht machen können und deshalb kündigen? So was kann man ggfls im Vorfeld der Kündigung mit der Agentur abklären.
Laryfaam 05.01.2019 | 16:51
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Zu Frage 1, eine Teilerwerbsminderungsrente wird nur dann gewährt, wenn man eine Leistungsfähigkeit von nur noch 3 3 bis unter 6 Stunden hat. Es geht hier tatsächlich nicht um eine Wochenarbeitszeit sondern um die täglich zu leistenden Arbeitsstunden. Sollte ich jetzt bei meinem Arbeitgeber auch nur einen einzigen Tag 8 Stunden am Stück arbeiten so hätte dann bewiesen, dass ich dich nicht einer TEMR entsprechend leistungsgemindert wäre. Und wie schon geschrieben was ist mir einfach nicht mehr möglich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes ich schaffe ja nicht einmal mehr meinen Haushalt. Meine eigenen Ärzte, wie auch 2 Gutachten des MDK der Krankenkasse und der Amtsarzt der ARGE, sehen mich alle als "voll erwerbsgemindert" nur die beiden Gutachter Neurologe & Orthopäde der RV sehen das anders. Das Problem ist, das zu allen offensichtlichen im MRT etc. nachgewiesenen Erkrankungen auch noch ein chronisches Schmerzsyndrom und Fibromyalgie hinzukommen dies ist etwas was man gerne auf die Psyche schiebt und es ist äußerst schwer, dass die Fibromyalgie bei der RV anerkannt wird obwohl sie seit 1992 eine eigenständige von der WHO anerkannte Krankheit ist. Im Übrigen bin ich seit September 2016 dauerhaft ununterbrochen krankgeschrieben. Man müsste abklären ob es tatsächlich zu einer Sperre bei Selbstkündigung kommt allerdings habe ich noch nie eine andere Info erhalten.
Kasselam 05.01.2019 | 17:29
Was genau streben Sie denn an, eine volle EMR oder einen leidensgerechten Arbeitsplatz? Momentan gilt der Arbeitsmarkt in weiten Teilen des Landes oft noch als Verschlossen für Teilzeit und so entsteht dann die Gewährung einer Vollrente trotz teilweiser Erwerbsminderung. Für rein medizinische Gründe sind es unter 3 Stunden und dies nicht zwangsläufig am Stück. Denkbar sind ALLE Tätigk die der Arbeitsmarkt so hergibt. Also beispielsweise von 9-12 als Bürohilfe dann eine Stunde nach Hause ausruhen und nochmal 3Tinden putzen. Dann hätten Sie Teilzeit. Ich sehe es so, daß Sie momentan keinen Teilzeitplatz haben wenn die Arbeit über 8 Stunden dauert. Die Sache zwischen Ihnen und Ihrem AG haben Sie doch geklärt, er geht mit der Stunden Zahl nicht runter. Ob es nun Arbeitsmarktrente wird oder man Sie auf andere Tätigkeiten verweist das ist eben die Frage.
Naomiam 05.01.2019 | 17:41
Bei mir hat mir die DRV damals ein Schreiben für den Arbeitgeber geschickt wo sie wissen wollten ob sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz für mich haben, hatten sie! Wäre dem nicht so gewesen sagte mir mein Sachbearbeiter hätte man eine Arbeitsmarktrente gewährt. Mittlerweile bin ich nach einer Verschlechterung leider in einer vollen unbefristeten EM. Ich würde an ihrer Stelle NICHT kündigen, ihr ARbeitgeber hat keinen leidensgerechten ARbeitsplatz, dann ruht ihr Arbeitsverhältnis (je nach Tarifvertrag und befristeter Rente), ich denke mal sie waren in Vollzeit beschäftigt? Solange sie keinen leidensgerechten Arbeitplatz haben ist die AFA für sie zuständig (oder haben sie ihr Arbeitlosengeld schon ausgeschöpft?). Wenn sie gegen die Entscheidung der DRV vorgehen wollen und eine volle EM Rente anstreben müssen sie dann jetzt wohl vors Sozialgericht ziehen. Wie das ausgeht kann ihnen natürlich keiner sagen. Ich bin wegen meinem GDB vors Sozialgericht gezogen, dort wurde ein Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt, das zu meinen Gusnten ausfiel, man gab dem Landesamt für soziales die Möglichkeit einer Stellungnahme und ohne Gerichtsverhandlung bekam ich dann plötzlich den GDB 50.... So kanns gehen, muss aber nicht.
Wolfgangam 06.01.2019 | 11:59
Zitat von Manfred anzeigenausblenden
Wenn eine "Arbeitsmarktrente" gewährt wird, sollte weshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen? Das ist doch schließlich Sinn und Zweck einer "Arbeitsmarktrente", dass man KEIN Arbeitslosengeld benötigt. Bevor man andere Schreiber anpöbelt, sollte man sich erst einmal mit den Fakten vertraut machen!
Schorscham 06.01.2019 | 12:17
Zitat von Arbeitnehmer anzeigenausblenden
Volle Zustimmung! Seit 2018 wird bereits strenger geprüft: https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/ Zitat: "Die Deutsche Renten­versicherung prüft zurzeit nicht die Vermittlungs­chancen im Teil­zeitarbeits­markt. Dies soll sich ab 2018 aber ändern. Die Deutsche Renten­versicherung wird unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit ab 2018 prüfen, ob sich auf den Teilzeit­arbeits­markt Veränderungen ergeben haben, besser einen Teilzeit­job zu finden. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wird es deutlich schwieriger werden, die Arbeits­markt­rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung zu erhalten."(Zitat ende!) Grundlos werden "Arbeitsmarktrenten" auch nicht für maximal 3 Jahre befristet. Profiteure einer "Arbeitsmarktrente" sollten sich jederzeit darüber im Klaren sein, dass sie irgendwann wegfallen kann. MfG
Petraam 06.01.2019 | 14:40
Zitat von Wolfgang anzeigenausblenden
Der Vorschlag selbst zu kündigen ist völlig daneben, jeder weiss das es dann eine Sperre vom Arbeitsamt gibt!
Wenn eine "Arbeitsmarktrente" gewährt wird, sollte weshalb Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen? Das ist doch schließlich Sinn und Zweck einer "Arbeitsmarktrente", dass man KEIN Arbeitslosengeld benötigt. Bevor man andere Schreiber anpöbelt, sollte man sich erst einmal mit den Fakten vertraut machen!
Die Antwort von Manfred finde ich jetzt gar nicht so falsch, weil diese den Tatsachen entspricht, denn die Frage ist hier ob sie überhaupt eine Arbeitsmarktrente bewilligt bekommt und selbst wenn wird diese nicht innerhalb von zwei Wochen bewilligt. Somit würde sie dann unter Umständen 3 Monate lang mit noch weniger Geld auskommen müssen. Ich würde auf jeden Fall auch von einer Selbstkündigung oder gar einem Aufhebungsvertrag abraten.
Feliam 07.01.2019 | 08:59
Das Problem scheint hier zu sein, dass Laryfa denkt, dass sie nicht mehr als 6 Stunden am Tag neben der Teil-EM-Rente arbeiten darf. Darf sie aber, sonst würde sie die Rente ja nicht bekommen. Die Frage ist, ob sie das kann oder will. Und dieses Problem kann sie nur mit sich selbst oder ihrem AG klären.
Laryfaam 07.01.2019 | 09:57
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Eine Teilerwerbsminderungsrente zu bekommen darf man nur noch ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden haben und auch nur so entsprechend arbeiten, dachte ich. Und es ist mir tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich 8 Stunden am Tag zu arbeiten Denn bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wo mein Leistungsvermögen unter 3 Stunden ist darf ich doch auch am Tag nicht mehr als unter 3 Stunden arbeiten. Ich werde jetzt mal in SB bei der RV anrufen leider bekommt man hier ja keine Antwort von einem Experten so wie ich mir das erhofft hatte.
Laryfaam 07.01.2019 | 11:58
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, genau das gleiche hat mir gerade der Sachbearbeiter der RV am Telefon auch erklärt. Somit bin ich die ganze Zeit von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Nichtsdestotrotz bin ich leider, nicht mehr in der Lage 8 Stunden am Tag zu arbeiten so wie es mein Arbeitgeber verlangt, aber ich habe nun auch verstanden, dass dies nicht die Aufgabe der RV ist das zu klären. Leider muß ich trotz allem den Klageweg gehen, weil ich, aus meiner Sicht und der meiner Ärzte hier vor Ort, nur noch unter 3 Stunden leistungsfähig bin. Sie können diesen Beitrag jetzt bitte schließen!
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