Hallo Laryfa,
teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Arbeiten Sie mehr (z.B. 8 Stunden) fällt die Rente aber nicht automatisch weg. Ggf. wären Sie dann auf Kosten Ihrer eigenen Gesundheit tätig.
Letztlich sollten Sie sich für eine abschließende Klärung der Angelegenheit direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.