Ich verweise auf den vorherigen Beitrag: Solange Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft beziehen, können Sie sich natürlich dafür entscheiden, allein von der BU-Rente zu leben.
Hinsichtlich der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Ausübung einer parallel liegenden Beschäftigung rate ich Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.