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Experten-Antwort

Überbrückung der Zeit nach 45 Beitragsjahren bis Rentenbeginn

von John20.03.2018 | 08:13
573 Ansichten
3 Antworten

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Bin Jahrgang 04/1956, habe mit Juni 2019 mein Konto mit 45 Beitragsjahren voll. Habe vor möglichst bald aufzuhören. Laut Kontoklärung ist mein Rentenbeginn 01.01.2020. Wenn ich zum 01.07.2019 kündige, wird mir wohl die 3-Monatige Sperre verpasst um dann die letzten 3 Monate des Jahres 2019 Arbeitslosengeld zu bekommen. Wie kann ich die Sperre finanziell optimal überbrücken? Kann ich bei meinem Arbeitgeber diese 3 Monate mit gewissen Stunden weiter arbeiten? Was ist möglich? Hat jemand einen guten Tipp?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2018 | 08:39

Hallo John,

Sie sind hier in einem reinen Rentenforum. Tipps zu Ihrer privaten Lebensfinanzierung kann ich Ihnen daher nicht geben.

2 Antworten

John Travolteram 20.03.2018 | 09:35
Hallo, weiter arbeiten und nicht kündigen. Halte durch. Mfg
Rudiam 20.03.2018 | 09:52
Warum nur 3 Monate ALG 1 ? Nimm was es gibt, vermutlich 2 Jahre (minus Sperrzeit) dann Rente. Geringer Nebenjob geht bei ALG 1, war mal anrechnungsfrei 165,-€.
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