Hallo Gabi Brückner,
hallo Sylvicet,
auch wenn hier viel User den Übergang zw. Krankengeld und Rente schon sehr richtig dargestellt haben will ich das nochmal kurz zusammenfassen.
Rentenbewilligung idR ab einen Zeitpunkt x in der Vergangenheit.
Laufende Rentenzahlung ab einen gewissen Zeitpunkt y in der Zukunft (oftmals wird die laufende Zahlung ab dem übernächsten Monat angewiesen, womit für Abrechnung von Erstattungsansprüchen zw. Krankenkasse und rententräger ausreichend Zeit vorhanden ist). Eine sofortige laufende Rentenzahlung ist nicht möglich, da Doppelzahlungen vermieden werden müssen.
Zu einem Zeitpunkt z (irgendwo kurz nach Rentenbewilligung) stellt die Krankenkasse die laufende Krankengeldzahlung ein.
Jetzt startet das Erstattungsverfahren. Die Krankenkasse hat geleistete Zahlungen an die Rentenversicherung zu melden und bekommt diese aus der Rentennachzahlung (Bewilligung war ja rückwärts) erstattet.
Nach Abrechnung dieser Erstattung wird ein ggf. vorhandener Restbetrag (und Restbetrag ist mindestens die Rente für die Tage/Wochen nach Krankengeldeinstellung) der Rentennachzahlung an die/den versicherten ausgezahlt. Damit ist regelmäßig lückenlos eine Leistung (Krankengeld oder Rente) gezahlt worden.
Man kann die Krankenkasse freundlichst darauf hinweisen, dass sie Erstattungsansprüche schnell benennen und beziffern soll, damit die Rentenversicherung auch schnell über die Nachzahlung entscheiden kann. Erfahrungsgemäß sind aber sowohl Krankenkasse (als auch Rentenversicherung) bei der Abrechnung von Erstattungsbeträgen und Nachzahlungsbeträgen recht zügig.