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Experten-Antwort

Überbrückung von Krankengeld zu Rente

von Gabi Brückner27.03.2016 | 11:09
2843 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bekomme ab 30.4.2016 rückwirkend zum 1.2.2016 eine befristete volle EM Rente. Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt das sie die Zahlung von Krankengeld eingestellt hat. Zuletzt bekam ich bis 14.3.2016 Krankengeld. Was kann ich tun... ich muß ja weiter Kosten schultern. Kann ich bei der RV anrufen und habe ich eine Chance vorab einen "Vorschuß" zu bekommen? Macht es Sinn den Sachbearbeiter meines Rentenverfahrens anzurufen? LG Gabi Brückner

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi Brückner,

hallo Sylvicet,

auch wenn hier viel User den Übergang zw. Krankengeld und Rente schon sehr richtig dargestellt haben will ich das nochmal kurz zusammenfassen.

Rentenbewilligung idR ab einen Zeitpunkt x in der Vergangenheit.

Laufende Rentenzahlung ab einen gewissen Zeitpunkt y in der Zukunft (oftmals wird die laufende Zahlung ab dem übernächsten Monat angewiesen, womit für Abrechnung von Erstattungsansprüchen zw. Krankenkasse und rententräger ausreichend Zeit vorhanden ist). Eine sofortige laufende Rentenzahlung ist nicht möglich, da Doppelzahlungen vermieden werden müssen.

Zu einem Zeitpunkt z (irgendwo kurz nach Rentenbewilligung) stellt die Krankenkasse die laufende Krankengeldzahlung ein.

Jetzt startet das Erstattungsverfahren. Die Krankenkasse hat geleistete Zahlungen an die Rentenversicherung zu melden und bekommt diese aus der Rentennachzahlung (Bewilligung war ja rückwärts) erstattet.

Nach Abrechnung dieser Erstattung wird ein ggf. vorhandener Restbetrag (und Restbetrag ist mindestens die Rente für die Tage/Wochen nach Krankengeldeinstellung) der Rentennachzahlung an die/den versicherten ausgezahlt. Damit ist regelmäßig lückenlos eine Leistung (Krankengeld oder Rente) gezahlt worden.

Man kann die Krankenkasse freundlichst darauf hinweisen, dass sie Erstattungsansprüche schnell benennen und beziffern soll, damit die Rentenversicherung auch schnell über die Nachzahlung entscheiden kann. Erfahrungsgemäß sind aber sowohl Krankenkasse (als auch Rentenversicherung) bei der Abrechnung von Erstattungsbeträgen und Nachzahlungsbeträgen recht zügig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Danke Lis,

würde ich aktuell auch so sehen.

Das schreiben aus Berlin ist quasi die Bestätigung der Zahlungsanweisung ab April (laufende Zahlung) und hat nichts mt der Abrechnung der Rentennachzahlung zu tun.

Dazu müsste es gesonderte Post geben.

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10 Antworten

Lisam 27.03.2016 | 11:42
Hallo Frau Brückner, einen Vorschuß kann Ihnen leider nicht gezahlt werden. Die Krankenkasse hat mit Bescheiderteilung ebenfalls eine Mitteilung bekommen und muss nun bei der DRV einen Erstattungsanspruch geltend machen. Dafür wird der Krankenkasse ca. 4 Wochen Zeit gegeben, bevor eine Erinnerung an diese rausgeht. Sie können bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, wie weit die schon sind, bzw. darum bitten den Erstattungsanspruch schnellstmöglich fertig zu machen. Sie können auch bei der DRV anrufen und nachfragen. Ich gehe aber davon aus, dass sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der DRV Erstattungsansprüche zügig bearbeitet werden, da alle wissen um was es da geht. MfG Lis
Gabi Brückneram 27.03.2016 | 16:37
@ Lis, laut Bescheid beginnt die Rentenzahlung zum 30.4.2016. Die Krankenkasse hat den Rentenbescheid erhalten und teilt in den nächsten Tagen nach Ostern der RV alle Daten mit,das hat man mir zugesichert. Trotzdem muß ich bis zum 30.4 .2016 warten? Miete, Nebenkosten, Lebensmittel müssen bezahlt werden....wie soll das gehen?
KSCam 27.03.2016 | 16:58
Die Aprilrente ist erst am 30.04. fällig, die gibt es nicht früher. Offen ist doch nur die Restzahlung (15.03. bis 31.03.) und die wird ausgezahlt sobald die Krankenkasse mit der DRV abrechnet. Sofern das in der kommenden Woche passiert, kann es sein dass Sie den "halben März" in der ersten Aprilhälfte auf dem Konto haben, also kanpp einen halben Monat nachdem der März eigentlich fällig gewesen wäre (31.03.) wenn der Bescheid schon früher gekommen wäre. Sollten Sie keine Ersparnisse haben, müssten Sie sich ans Sozialamt wenden.
Gabi Brückneram 27.03.2016 | 17:44
vielen Dank Herr KSC für diese Info. das wäre schon gut wenn die offene Summe für den halben März Anfang April von der RV käme.
Sylvicetam 28.03.2016 | 10:24
Guten Tag, ich hab ein ähnliches Problem mit der ersten Zahlung der EU Rente. Kurz zu meinem Fall. Ich bin seit 02.02.2015 durchgängig im Krankenstand. Im September 2015 habe ich einen Antrag auf EU Rente gestellt, welche mir durch einen Bescheid der DRV Bund vom 16.2.2016 rückwirkend zum 01.09.2015 bewilligt wurde. Die Krankenkasse stellte nun die Krankengeldzahlung zum 16.02.2016 ein obwohl im Bescheid der DRV Bund steht, dass die erste Rentenzahlung im April 2016 zum Ende des Monats erfolgt. Die Abrechnung zwischen DRV Bund und Krankenkasse ist bereits erfolgt, was die Rückerstattung für den Zeitraum ab 1.09.2015 - 16.02.2016 für einbehaltene Rentenversicherungsbeiträge betrifft. Mich interessiert nun aber was mit der EU Rente ab 16.02.2016 ist. Müsste die DRV Bund nicht ab diesem Zeitraum die Rente zahlen und nicht erst ab 01.04.2016? Muss ich einen Widerspruch zum Bescheid einlegen und die Korrektur des Beginns der Rentenzahlung einlegen? Für mich würde dies ja bedeuten, dass ich 2,5 Monate ohne Einkommen bleibe. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt zum Arbeits- oder Sozialamt muss um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Können Sie mir weiterhelfen?
Lisam 28.03.2016 | 19:45
Hallo Sylvicet, wenn die Krankenkasse das Krankengeld zum 16.02.2016 eingestellt hat und Sie keine weiteren Leistungen (Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Sozialamt) bekommen haben, erhalten Sie die restliche Rente für die Zeit vom 17.02.2016 - 31.03.2016 als Nachzahlung. Wenn Sie schreiben, dass die Abrechnung bereits erfolgte, sollten Sie auch bereits eine Mitteilung über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten haben. In der steht die restliche Summe und mit diesem Datum wurde die Zahlung dann auch angewiesen. Die Nachzahlung sollte dann innerhalb von 7-10 Werktagen auf Ihrem Konto eintrudeln. Wenn die Nachzahlung aus irgendeinem Grund noch nicht ausgezahlt werden kann z.B. Verrechnungsersuchen, sollte dies auf dem Schreiben drauf stehen. MfG Lis
Sylvicetam 29.03.2016 | 08:18
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort Liz. Ich habe für den Zeitraum eine Verrechnung der KK mit der RV bekommen, und die Summe der Rückerstattung für den in diesem Zeitraum gezahlten RV Beiträge. Die Nachzahlung der Rente ab 17.2.2016 steht nirgendwo und mir wurde ein Schreiben, diesmal aus Berlin zugeschickt, dass sie mit der Zahlung der Rente zu Ende April beauftragt sind, vorher keine Zahlungen gemacht werden können und wenn es Fragen gibt, ich mich wieder an die berechnenden Mitarbeiter wenden soll. Bevor ich das mache, wollte ich gern die rechtliche Situation klären um die richtigen Fragen stellen zu können. Ich war bis zu meiner Krankschreibung vollzeit Erwerbstätig und habe noch nie vm AA oder Jobcenter oder Sozialamt gelebt. Mich entsetzt dieser Umgang mit Menschen die entweder im Alter der Altersrente sind oder derart erkrankt, dass sie nicht mehr in der Lage sind selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Daher sag ich danke, dass es so ein Forum gibt. Liebe Grüße
Lisam 29.03.2016 | 11:13
Zitat von Sylvicet anzeigen
Dann muss ich mal dumm nachfragen ;-) Das Schreiben mit der Rückerstattung ist das von der Krankenkasse? Welches Datum? Von Ihrer DRV muss ein Schreiben kommen "Abrechnung der Nachzahlung" dort steht die Erstattung an die Krankenkasse und die restliche Nachzahlung an Sie. Wenn Sie erst das Schreiben der Krankenkasse haben, kommt das von der DRV auch sicher bald und dann auch die Zahlung. Das Schreiben aus Berlin kommt vom Renten Service, die für die Zahlung der monatlichen Rente verantwortlich ist, die haben nichts mit der Nachzahlung zu tun. MfG Lis
Gabi Brückneram 30.03.2016 | 08:49
Vielen Dank für die Antwort Herr EXPERTE. MfG Gabi Brückner
Anni Lottaam 20.03.2018 | 06:41
Hallo,meine frage ist,habe meinen Rentenbescheid bekommen,Rente rückwirkend von16.2.2017.Krankenkasse hat die Zahlung eingestellt.Habe mit meinem Ansprechpartner von der Rentenversicherung gesprochen und er sagte zu mir,meine erste Zahlung würde ich erst zum 30.04.2018 bekommen.Wie kann ich jetzt meine laufenden Kosten decken. Dankeschön
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