Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Rainer,
bei dem Überbrückungsgeld für Seeleute handelt es sich um eine spezielle Leistung für Seeleute, die vor Beginn einer Rente von der Seemannskasse gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um keine Leistung aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für weitere Fragen, insbesondere zu den Zahlungsmodalitäten, sollten Sie sich deshalb direkt mit der Seemannskasse in Verbindung setzen.
Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.kbs.de/DE/Seemannskasse/Beratungsstellen/beratungsstellen_node.html
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