Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWährend Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht - wenn die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger ist - Anspruch auf Übergangsgeld. Da Ihre letzte Beschäftigung laut Ihren Angaben länger als drei Jahre vor dem Beginn der Leistung zurückliegt, ist die Berechnungsgrundlage mindestens das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt, das Sie ohne die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen hätten erzielen können. Bitte beachten Sie hierzu dann auch die bei einer Bewilligung zugesandten Vordruck.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.