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Übergangsgeld

von Sardembg09.03.2009 | 20:19
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6 Antworten

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Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung von Übergangsgeld,und wie hoch es evtl sein könnte. Mir wurde eine Umschulungsmaßnahme bewilligt die am 30.03.2009 beginnt. Meinen letzten Arbeitslohn bezog ich im Juli 2007,danach bezog ich bis jetzt Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2. Meine frage ist jetzt,wie wird das Übergangsgeld berechnet ? Hatte im letzten Arbeitsmonat nur 13 Tage gearbeit und nur einen Bruttolohn von 1153,05 Euro gehabt. Im vollen Arbeitsmonat Juni waren es ein Bruttolohn von 2134,17 Euro. Wird jetzt hier der volle Monat zur Berechnung angenommen ?? Und,ich hatte einen Stundenlohn von 12,61 Euro von meinen Arbeitgeber erhalten. Jedoch ist der Aktuelle Tarifliche Arbeitslohn im Maler und Lackiererhandwerk zur Zeit 13,68 Euro. Wird hier jetzt der Aktulle Tarifliche Stundenlohn zur Berechnung genommen oder der Stundenlohn von 12,61 Euro ? Bei mir müsste eine Berechnung mit 75 % stattfinden da ich ein Kind und Verheiratet bin. Mich würde jetzt mit unter Intressieren wie hoch in etwa das Übergangsgeld sein würde,weil ich von meiner DRV keine klaren Antworten dazu bekomme. Über jede Antwort wäre ich Dankbar Jörg

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.03.2009 | 07:04

Siehe den sehr guten Beitrag von "Nix".

Moderatoren-Antwortam 10.03.2009 | 09:11

Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden fiktive Beträge hinzugerechnet.

Erforderliche Fahrkosten werden erstattet, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Kosten verursachenden Beförderungsmittels entstehen. Die Versicherten sind verpflichtet, mögliche Fahrpreisvergünstigungen auszuschöpfen. Eine pauschale gibst es nicht.

Moderatoren-Antwortam 10.03.2009 | 12:22

Sie haben recht 269,- EUR ist derHonatliche Höchstsatz.

3 Antworten

Sardembgam 10.03.2009 | 08:21
Na,hier sind ja richtige Experten im Forum,Super. Danke schonmal für diese schnelle Antwort. Also werd zur Berechnung des Übergangsgeld das aktuelle Tarifentgeld vor den Monat, vor Beginn der Umschulung genommen ?? Im Jahr 2007 hatte ich aber nur 1 1/2 Monate gearbeitet,und in dieser Zeit auch kein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten. Davor und danach Arbeitslosengeld erhalten. Werden die Beträge dann zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aber trotzdem mit zur Berechnung hinzugezogen,aufgrund dessen,was man hätte Verdienen können ,wenn man diesen Beruf aus Gesundheitlichen gründen nicht mehr Ausüben kann ? Die DRV zahlt bezüglich des Fahrgeld als Pendler,auch nur den Höchstbetrag von 269,00 Euro,ist das so Richtig ?? Danke schonmal für diese Antwort.
Nixam 10.03.2009 | 06:38
Ihr Übergangsgeld wird gemäss § 46 Absatz 1 SGB IX aus 80 % des Bruttoarbeitsentgelts berechnet: Bruttoentgelt = EUR 2.134,17 80% = EUR 1.707,34 EUR 1.707,34 dividiert durch 30 = kalendertägliches Regeltentgelt EUR 56,91 Hier müssen noch Ihre Einmalzahlungen wie Urlaubsentgelt und Weihnachtsgeld dazugerechnet werden und auf einen kalendertäglichen Betrag umgerechnet werden. Dieser Betrag wird verglichen mit dem Tarifentgelt Tarifentgelt stündlich EUR 13,68 x 40 Stundenwoche x 52 Wochen = EUR 28.454,-- Bruttojahresarbeitsentgelt plus EUR 684,00 Weihnachtsgeld plus Urlaubsgeld EUR 3.243,76 = EUR 32.381,76 hiervon 65% = 21.048,14 dividiert durch 360 = EUR 58,47 Bruttotarifentgelt gekürzt auf 75%, weil Sie 1 Kind haben: = kalendertägliches Übergangsgeld EUR 43,85 x multipliziert mal 30(Tage im Kalendermonat) = monatliches Übergangsgeld EUR 1.315,50 Ihr monatliches Übergangsgeld beträgt kalendermonatlich EUR 1.315,50 mindestens, wenn nicht Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt inklusive der Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachsgeld einen höheren Wert ergibt. Zusätzlich werden Ihnen Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in voller Höhe erstattet bzw. bei PKW-Benutzung für die ersten 10 Kilometer EUR 0,36 und für jeden weiteren KM EUR 0,40 für nur 1 Strecke je Schulungstag erstattet, höchstens jedoch für 20 Schultage im Monat (=Fahrkostenpauschale). Der Fahrkostenbegrenzungsbetrag (höchstens erstattungsfähige Fahrkosten bei PKW-Nutzung pro Tag) beträgt EUR 20,75. Desweiteren erhalten Sie Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von EUR 70,30 für jeden vollbelegten Kalendermonat(20Tage) bzw. EUR 3,80, wenn die Umschulung am Anfang und am Ende der Umschulung mitten im Monat beginnt bzw. endet. Ausserdem haben Sie Anspruch auf volle Kostenerstattung für sogenannte Lehrmittel wie zusätzlich zu beschaffende Lehrbücher bei Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung der Schule. Viel Grüsse Nix
Sardembgam 10.03.2009 | 12:03
Ich werde jeden tag mit den Auto fahren,sind eine Strecke von 99,74 Km hin,und der Mann von der DRV hat mir gesagt für Fahrten mit dem Auto gibt es nur den höchstbetrag von 269,00 Euro der Monatlich erstattet wird.
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