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Übergangsgeld

von John26.11.2007 | 12:59
1216 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe bis Juli 2003 gearbeitet, war danach lange krank und habe im Oktober 2004 eine Maßnahme zur beruflichen Reha über die DRV bis Okt. 2005 absolviert. Bemessungsgrundlage meines Ü-geldes war da eine entsprechende Lohnbescheinigung meines letzten Arbeitgebers. Bis heute war ich arbeitsunfähig, bzw. arbeitslos. Im Februar 2008 werde ich erneut eine Maßnahme zur berufl. Reha beginnen. Wonach richtet sich dann die Bemessungsgrundlage des Übergangsgeldes? Kann ich in etwa mit dem gleichen Betrag wie 2004 rechnen? mfG

6 Antworten

Johnam 26.11.2007 | 13:37
Hallo, ...und danke für die schnelle Antwort! Noch einmal die Rückfrage: ich werde dann also ziemlich sicher nicht weniger Ü-geld erhalten als vor 2 Jahren? Gruß John
Nixam 26.11.2007 | 13:28
Gemäss § 22 Absatz 2 SGB VI wird die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgeltes ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gilt, wenn 1) die Berechnung nach dem tatsächlichen Entgelt zu einem geringeren Betrag führt oder 2) der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegt. Sie sehen: Der Gesetzgeber hat auch hierfür vorgesorgt: Notfalls wird die Übergangsgeldberechnung aus dem Ihnen zustehenden Tarifentgelt unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben berechnet.
Nixam 26.11.2007 | 13:40
Davon dürfen Sie ausgehen. Ausser Ihr Gehalt - aktuelles Tarifentgelt im Jahr 2008 wird niedriger sein als etwa 2005. :-)
topuzam 26.11.2007 | 17:05
hallo meine Mutter ist am 10.05.1944 geb. ab Januar 2008 endet ihr Arbeitslosengeld .Sie ist 63 Jahre alt. Was soll sie machen ? Vor Rente beantragen ? Hartz4 beantragen?
KSCam 26.11.2007 | 18:40
eine vernünftige Antwort ist mit den wenigen gemachten Angabe nicht möglich! Grundsätzlich ist mit 63 für Frauen eine Altersrente möglich, aber sind die Versicherungszeiten dafür gegeben? Wäre die Rente höher als das ALG 2? Auch das weiß keiner im Forum. Auch ob ein Anspruch auf ALG 2 (Hartz 4) überhaupt besteht, kann hier nicht geklärt werden, weil weder Familienstand noch finanzielle Verhältnisse bekannt sind. Somit bleibt nur eines: sofern Sie die notwendigen Daten nicht aus der letzten Rentenauskunft ersehen können (die müsste eine 63 jährige bereits mehrmals erhalten haben), wenden Sie sich wegen der Rente an die nächstgelegene Beratungsstelle und wegen des ALG 2 an die dafür in Ihrem Landkreis zuständige Stelle. Dort erhalten Sie alle Informationen, die Sie für eine Entscheidung benötigen. Auf geht!
Johnam 26.11.2007 | 20:54
...noch einmal herzlichsten Dank! Grüße John Nielsen
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