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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Detlev Bohmann19.08.2015 | 18:13
1109 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war in den letzten sieben Jahren Hausmann und habe jetzt aufgrund einer Hüfterkrankung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Die Hüfterkrankung ist im letzten Jahr operativ versorgt worden und nach Rücksprache mit meinem Orthopäden habe ich im letzten Jahr eine Tätigkeit als Auslieferungsfahrer in Teilzeit ausgeübt, die ich aber dann aufgrund der Hüfterkrankung wieder nach zwei Monaten beenden musste. Meine Frage ist jetzt welches Einkommen für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird. Vor meiner Zeit als Hausmann war ich von 2006-2008 in einer Arbeitsgelegenheit auf Entgeltbasis bei der Stadt beschäftigt. Davor habe ich als Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft gearbeitet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2015 | 09:22

Es wird eine Vergleichsberechnung durchgefüjrt, wie von ??? erläutert.

6 Antworten

???am 19.08.2015 | 18:51
Für die Berechnung aus dem tatsächlich bezogenen Lohn wird Ihre letzte Arbeit (Aushilfsfahrer in Teilzeit) zu Grunde gelegt. Für die Vergleichsberechnung aus dem Tariflohn wird immer der Beruf genommen, den Sie nicht mehr ausüben können. Nach Ihren Angaben also der Tariflohn für Aushilfsfahrer, aber für eine Vollzeittätigkeit.
Detlev Bohmannam 20.08.2015 | 11:44
Dann noch eine Zusatzfrage. Ich habe Backwaren für eine Bäckerei/Konditorei ausgefahren. Hierfür gibt es scheinbar keine Tarifverträge. Wie bzw wovon wird dann eine Vergleichsberechnung vorgenommen?
Detlev Bohmannam 20.08.2015 | 12:33
Dann noch eine Zusatzfrage. Ich habe Backwaren für eine Bäckerei/Konditorei ausgefahren. Hierfür gibt es scheinbar keine Tarifverträge. Wie bzw wovon wird dann eine Vergleichsberechnung vorgenommen?
Achillam 20.08.2015 | 14:30
Rufen Sie bei Ihrem zuständigen Leistungträger an und erbitten Sie eine vorab Tariffeststellung. Die Rentenversicherung wird schon einen Tarif für eine Aushilfskraft in der Lebensmittelbranche finden.
Detlev Bohmann am 20.08.2015 | 14:52
Ich war Auslieferungsfahrer, keine Aushilfskraft.
Achillam 21.08.2015 | 08:47
dann nennen wir es eben ungelernte Tätigkeit.
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