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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von SUSI28.01.2015 | 21:19
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Hallo, Ich habe auch ein paar Fragen. Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld 1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Die Teilhabe am Arbeitsleben wurde mir bereits bewilligt. Mit dem Reha-Berater habe ich eine Umschulung ausgewählt. Zuvor soll ich aber noch an einer Berufsförderungswerk zur Eignungssabklärung.Nun meine Fragen: 1. läuft das Arbeitslosengeld weiter oder würde ich dann Übergangsgeld bekommen? 2. Die Umschulung würde wahrscheinlich erst im April beginnen. Auch hier die Frage, weiter Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld? 3. Wie wird das Übergangsgeld berechnet. Ich habe in meinem letzten Beruf in Teilzeit gearbeitet und die Umschulung wäre in Vollzeit. 4. Was kommt bzgl. der Eignungsabklärung auf mich zu? Wie läuft so etwas ab? Kann ich mich in irgendeiner Form vorbereiten? Ich hoffe, Tips zu bekommen. Vielen Dank schon mal.Susanne

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von „???“ schliessen wir uns an.

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3 Antworten

???am 29.01.2015 | 09:00
1. Das Arbeitslosengeld wird weitergezahlt. 2. Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld. 3. Bei LTA wird für das Übergangsgeld immer eine Vergleichsberechnung gemacht, einmal aus dem tatsächlich erhaltenen Lohn und einmal aus dem Tariflohn, den man jetzt theoretisch ohne Erkrankung bekommen würde. Dieser Tariflohn bezieht sich immer auf eine Vollzeit-Beschäftigung. Der höhere Betrag wird gezahlt. 4. Bei einer Eignungabklärung wird geprüft, ob Sie körperlich und geistig in der Lage sind, die Umschulung zu absolvieren. Es werden also eine körperliche Untersucheung, ein Intelligenztest, Abfrage Schreib- und Rechenkenntnisse sowei eine praktische Erprobung im Wunschberuf durchgeführt. Welche konkreten Test gemacht werden, wird Ihnen wohl niemand verraten. Sie können aber jederzeit bei Ihrem Veranstalter mal nachfragen. Sie werden sicher nicht die Erste sein. Auch wenn Ihr Wunsch nach "Vorbereitung" verständlich ist, sollte man damit nicht übertreiben. Was nutzt es Ihnen, wenn Sie durch intensives Üben die Eignung schaffen aber in der Umschulung den Leistungsanforderungen nicht gewachsen sind? Also: in Maßen ja, aber nicht in einem Umfang, den man nicht über längere Zeit (die Umschulung dauert ja 2 Jahre) neben einer Ganztagsbeschäftigung durchhält.
SUSIam 29.01.2015 | 10:06
Vielen Dank für die super ausführlichen Informationen. Grüße Susanne
AKW 75am 29.01.2015 | 13:12
Bei dieser sogenannten Eignungsüberprüfung kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man da aufpassen muß, was da einem untergejubelt wird. Meistens hat das nichts mit dem zu tun, was man beruflich eigentlich machen möchte. Bei mir war es so, dass ich schon ins falsche Assessment (so nennt sich das beim BFW) hineingesteckt wurde. Ich hatte EIN konkreten Berufswunsch - also wäre hier die 4- tägige Kurzerprobung die logische Folge gewesen, da halt HIER berufs- oder fachspezifisch getestet wird. Statt dessen wurde ich aber in eine 14- tägige Erprobung reingesteckt. Da wurden Dinge getestet die nichts mit dem zu tun hatten, was ich eigentlich machen wollte. Die 14- tägige Erprobung besteht aus zwei Hauptkomponenten - die Punkte 3 und 4 sind meines Wissens nach auch in der Kurzerprobung mit drin. 1. Handwerkliche Aufgaben 2. Kaufmannische Aufgaben 3. ein sogenannter eignungspsychologischer Test (IQ-Test) 4. Ärztliche Untersuchung - Augentest, Lungentest, Blutabnahme und ein persönliches Gespräch mit dem "Reha-Arzt". Durch die falsch getesteten Aufgaben wurde somit auch das Gesamtergebnis verfälscht. Nach Akteneinsicht bin ich endgültig vom Hocker gefallen, weil da ernsthaft folgendes drin stand: Also ich wollte den Fachinformatiker Systemintegration machen..... Es wurde dort geschrieben, dass ich nicht die Voraussetzungen dafür habe, weil ich keinen elektrotechnischen Vorberuf habe. Und was handwerkliche und auch eine weitere Vielzahl der dortigen Aufgaben mit dem FISI zu tun haben sollen, dürfte ebenso schleierhaft sein. Was bitteschön hat ein FISI mit Elektrik am Hut? Das macht ein System-Elektroniker!! Auch aus diesem Grund bin ich derzeit vor dem Sozialgericht, und die DRV kann sich schon mal warm anziehen... Also genau aufpassen, was die da mit dir anstellen. Ansonsten wünsche ich dir viel Glück!
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