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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Susann10.11.2014 | 11:11
1121 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich war von 03/2013-05/2013 in einem Arbeitsverhältniss.Während dieser Zeit bin ich krank geworden und wurde während der Probezeit gekündigt.Ich habe Krankengeld erhalten,wurde zum 27.10.2014 von der Krankenkasse ausgesteuert.Ich habe im Juni2014 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt(DRV) und dieser wurde bewilligt.Ich nehme vom 17.11.-28.11.2014 an einer Arbeitserprobung teil.Wegen meiner finanziellen Absicherung habe ich mich nach Auslaufen meines Krankengeldbezugs bei der AfA arbeitslos gemeldet.Dort wurde ich nach Oualifikationsstufe 4 eingeordnet und ich erhalte ALG1 in Höhe von 30 % meines Krankengeldes.Das ist ein ganz enormer finanzieller Verlust.Ich bin immernoch AU,aber die AfA riet mir,das nicht zu erwähnen.Steht mir eventuell das Zwischenübergangsgeld zu?Ich glaube hier wurde irgentetwas falsch gemacht.Ich kann in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten und wie mein Beruflicher Weg zukünftig ausfällt weiß ja noch keiner.Bitte um Aufklärung.Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2014 | 13:30

Hallo Susann,

während der Arbeitserprobung haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Die bisher bezogene Leistung wird weiter gewährt. Das ist bei Ihnen also das Arbeitslosengeld. Sofern Sie Fragen zur Höhe Ihres Arbeitslosengeldes haben, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

1 Antworten

Keine Ahnungam 10.11.2014 | 11:31
Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht nach den von Ihnen gemachten Angaben nicht. Die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Arbeitserprobung führt nicht zu einem Anspruch.
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