Hallo heidi,
erhalten Sie im Moment Arbeitslosengeld 2 oder gar keine Leistungen? Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Falls Sie schon während des Arbeitslosengeldbezuges arbeitsunfähig geworden sind und bis zum Beginn der Reha noch sind, dann hätten Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Übergangsgeld. Ansonsten nicht. Wie ??? schon geschrieben hat, Ihnen entgeht ja auch kein Einkommen wenn Sie auf Reha sind, deshalb kann die Rentenversicherung auch keins ersetzen.