Lieber Forumsteilnehmer Röder,
es besteht leider keine Möglichkeit bzgl. einer Weiterzahlung des Übergangsgeldes
nach Reha-Entlassung, da Übergangsgeld nur für die Dauer der medizinischen
Leistung zur Rehabilitation geleistet wird.
Die Übergangsgeldzahlung beginnt mit der Aufnahme in der Rehabilitationseinrichtung
und endet mit der Entlassung.