Das Zwischen-ÜG wird zwecks Überbrückung von unvermeidbaren Zeiträumen zwischen zwei Reha-Maßnahmen gezahlt. Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen ist das ähnlich der Entgeltfortzahlung. Da gäbe es eigentlich Krankengeld. Sofern es eine kürzere Erkrankung ist und Aussicht auf Genesung binnen 6 Wochen, sind findet weiterhin die Zahlung von ÜG statt. Bei längeren und/oder wiederholten Erkrankungen kann es schwieriger werden. Eine direkte Anfrage in der zuständigen Sachbearbeitung (Leistungsabteilung) wäre ratsam.