Hallo,
habe LTA genehmigt und kann ein Praktikum vor dem eigentlichem Maßnahmebeginn machen. Wird für das Praktikum auch Übergangsgeld gezahlt? Bei einer Umschulung weiß ich , dass Praktikas bezahlt werden.
Hallo,
habe LTA genehmigt und kann ein Praktikum vor dem eigentlichem Maßnahmebeginn machen. Wird für das Praktikum auch Übergangsgeld gezahlt? Bei einer Umschulung weiß ich , dass Praktikas bezahlt werden.
Hallo, rehafall,
der Anspruch auf Übergangsgeld beginnt grds. frühestens mit dem Beginn der LTA. Ein Anspruch auf Übergangsgeld während des davor liegenden Praktikums besteht daher nicht.
Sollten Sie während des angegebenen Praktikums eine rentenversicherungspflichtige Entlohnung erhalten, kann dies Einfluss auf die Berechnung des zustehenden Übergangsgeldes
während der LTA haben.
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