Hallo Marco, grds. steht Ihnen auch während einer Teilzeitmaßnahme das volle Übergangsgeld zu. Ggf. ist jedoch das Einkommen, welches Grundlage der Übergangsgeldberechnung war, und während der Maßnahme weiter bezogen wird, anzurechnen. Genaueres erfragen Sie bitte bei dem Träger der Maßnahme.