Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld

von Frederik12.03.2010 | 12:34
1536 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. Wenn man vor einer Arbeitserprobungsmaßnahme Zwischenübergangsgeld bekommen hat, dann hat man doch bei dieser Arbeitserprobungsmaßnahme Anspruch auf Übergangsgeld, oder? Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frederik,

nach § 45 Abs. 3 SGB IX erhalten Sie Übergangsgeld für die zum Verwaltungsverfahren gehörende Eignungsabklärung/Arbeitserprobung, da Sie wegen der Teilnahme an der Leistung daran gehindert sind eine Erwerbstätigkeit auszuüben und auch keine Lohnfortzahlung für diese Zeit erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

9 Antworten

Nixam 12.03.2010 | 14:20
Eigentlich sollte das so sein. Viele Grüsse Nix
Frederikam 12.03.2010 | 14:21
Danke! Ich habe deswegen gefragt, weil im § 20 SGB VI nur die Rede ist von Übergangsgeld, aber eben kein Zwischenübergangsgeld extra aufgezählt ist.
Nixam 12.03.2010 | 14:23
Das Zwischenübergangsgeld ist auch nicht in § 20 SGB VI geregeltm sondern im § 51 Absatz 1 SGB IX. Viele Grüsse Nix
Frederikam 12.03.2010 | 14:26
Aber im § 20 SGB VI steht drin, dass man Übergangsgeld für eine Maßnahme erhält, wenn man Übergangsgeld bis vor der Maßnahme bekommen hat. Aber ich bekomme eben Zwischenübergangsgeld bis vor der Maßnahme. So hab ich das gemeint.
Nixam 12.03.2010 | 14:43
Tut mir leid. Ich verstehe Ihre Frage nicht. In dem von mir genannten §§ ist das Zwischenübergangsgeld geregelt. Sie müssen schon konkret fragen, was Sie wissen wollen. Ihre Frage ist nicht eindeutig. Nix
Frederikam 12.03.2010 | 15:12
Wie doch eine allgemeine Frage, die nichts mit einem Einzelfall zu tun, so falsch verstanden werden kann ...
Frederikam 12.03.2010 | 14:47
Im §20 SGB VI ist doch geregelt, dass man Übergangsgeld für eine Maßnahme erhält, wenn man bis vor der Maßnahme Übergangsgeld bekommen hat. Zitat aus dem Paragraphen: bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Leistungen zur Teilhabe unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der Leistungen a) Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben oder b) Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Mutterschaftsgeld bezogen haben und für die von dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. Meine Frage war einfach nur ob man für eine Maßnahme Übergangsgeld bekommt, wenn man bis vor der Maßnahme Zwischenübergangsgeld bekommen hat? Denn in o.g. Paragraphen wird ja nur von Übergangsgeld geredet und nicht explizit von Zwischenübergangsgeld. Danke für Ihre Bemühungen.
Nixam 12.03.2010 | 14:52
Lieber Frederik! Das Zwischenübergangsgeld ist in § 51 Absatz 1 SGB IX geregelt. Grundsätzlich besteht immer Anspruch auf Übergangsgeld, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Im übrigen wird der Übergangsgeldanspruch immer in jedem Einzelfall - neu - geprüft. Sie können also davon ausgehen, dass auch während Ihrer Massnahme Anspruch auf Übergangsgeld besteht. In Einzelfällen kann es z.B. bei Arbeitsbelastungserprobungsmassnahmen dazu kommen, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld weitergezahlt wird...somit kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen in Ihrer persönlichen Angelegenheit an Ihren Sachbearbeiter. Nur dieser kennt Ihren Einzelfall und hat Ihre Akte, aus welcher er die richtigen Entscheidungen treffen kann. Ein schönes Wochenende Nix
Nixam 13.03.2010 | 11:44
Zitat: Wenn man vor einer Arbeitserprobungsmaßnahme Zwischenübergangsgeld bekommen hat, dann hat man doch bei dieser Arbeitserprobungsmaßnahme Anspruch auf Übergangsgeld, oder? Was ist an dieser Frage so allgemein gewesen? Wenn Sie detailliert von einer Arbeitserprobungsmassnahme sprechen, dann ist die Frage gezielt und stark spezifiziert genug. Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026