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Zur Experten-Antwort springenHallo Herr Sonnenschein,
für die Berechnung des Übergangsgeldes sind wir an die Berechnungsgrundlage der Krankenkasse für das Krankengeld gebunden. (Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld in der Regel aus dem Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate). Deswegen werden die Angaben von der Krankenkasse benötigt.
Jedoch findet noch eine Vergleichsberechnung statt. Hierbei wird der aktuelle Tariflohn/ortsüblicher Lohn ihres Bezugsberufes in Vollzeit zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns für das Übergangsgeld zugrundegelegt. Der höhere Wert beider Berechnungen ergibt dann Ihr Übergangsgeld.
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