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Übergangsgeld + Fahrtkosten + Verpflegungspauschale?

von Rebecca30.09.2015 | 18:06
2744 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen! Ich habe ab 01.09. eine Umschulung begonnen und habe heute den Übergangsgeldbescheid von der DRV Bund bekommen. Allerdings habe ich zusätzlich Fahrtkosten beantragt (ich muss alle 4-6 Wochen 184 km einfach in die Berufsschule fahren. Der Schulblock dauert in der Regel 2 Wochen und ich würde gerne am WE nach Hause fahren) und dazu steht in dem Bescheid leider kein Wort. Kommt hierfür ein gesonderter Bescheid? Ausserdem bin ich in dem Berufsschulort in einem Hotel von der Schule organisiert untergebracht. Dort kostet ein Tag mit Verpflegung 29 Euro. Soll ich die Rechnungen, die ich dort erhalte an die RV schicken? Werden diese Kosten überhaupt übernommen? Oder muss ich diese von meinen 700 Euro Übergangsgeld bezahlen? Das werde ich leider nicht schaffen.. Schonmal vielen lieben Dank für die Antworten! Rebecca

2 Antworten

???am 30.09.2015 | 20:23
Sie erhalten sowohl Fahrt- als auch Verpflegungskosten. Die Frage ist allerdings in welcher Höhe. Die Heimfahrt am Wochende z.B. ist normalerweise nicht zu zahlen. Familienheimfahrten stehen erst bei einem längeren Aufenthalt als 2 Wochen zu. Die Frage ist allerdings, wieviel die Unterkunft am Wochenende die DRV kosten. würde Sollte die für das Wochenende teurer sein als die Heimfahrt, könnten Sie Glück haben. Auch über die konkrete Höhe der Unterbringungs- und Verpflegungskosten sollten sie erstmal mit der DRV sprechen. Allerdings sind die 29 € (mit Vollpension?) so günstig, dass es keine größeren Probleme geben sollte.
Peter Metzgeram 11.02.2016 | 20:26
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Ich beziehe Übergangsgeld und bin "internatsähnlich" untergebracht. Mittagessen wird vom Träger der Massnahme gestellt von Mo bis Fr. Aber weder Frühstück noch Abendessen. Am Wochenende habe ich keine Möglichkeit etwas zum Essen zu zubereiten. Familienheimfahrten werden nur 2 im Monat übernommen, also bin ich gezwungen im Wohnheim zu bleiben, ohne Küche o.Ä. Muss die DRV mir eine Pauschale für die Verpflegung bezahlen ? Kann ich das Mittagessen vom Träger der Massnahme ablehnen, um die Kosten für Verpflegung in Anspruch zu nehmen? Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke.
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