Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld nach LTA/ALG1

von Sebastian K.11.03.2017 | 20:48
1363 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine Frage richtet sich nach der Höhe des Übergangsgeldes in meinem konkreten Fall. Letztes Jahr habe ich eine Umschulung zum Mediengestalter in einem Berufsförderungswerk begonnen (dies lief unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Vor dieser Maßnahme habe ich in Vollzeit gearbeitet und bekam demnach als Übergangsgeld 68% meines letzten Nettoarbeitsentgeltes ausgezahlt. Nach ca. 5 Monaten musste ich jedoch wieder ins Krankenhaus. Dadurch sind während der Umschulung hohe Fehlzeiten ( mehr als 6 Wochen entstanden ) und die Umschulung wurde abgebrochen, weil man das Erreichen des Rehabilitationszieles gefährdet sah. Erhalten habe ich daher einen Widerrufsbescheid. Ich kam dann in den Krankengeldbezug und danach habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen. Eigentlich wollte ich die Umschulung zum nächstmöglichen Termin erneut beginnen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Stattdessen habe ich jetzt einen neuen Bescheid erhalten, in dem ein 3-monatiger Vorbereitungslehrgang bewilligt wurde, in welchem meine Belastbarkeit erneut bestimmt werden soll, denn man sieht die Problematik, dass der Beruf des Mediengestalters evtl. zu anspruchsvoll für mich sein könnte und besser eine Umschulung in einem Alternativberuf begonnen werden sollte. Dies würde man dann innerhalb der 3 Monate feststellen und danach über Weiteres entscheiden. Meine Frage hierzu ist jedoch: Wonach richtet sich das nun zu zahlende Übergangsgeld? Nach dem zuletzt erhaltenen ALG 1 oder nach dem letzten Beruf, der ausgeübt wurde? Gilt der Widerspruchsbescheid als Abbruch der LTA insgesamt oder nicht? Einen neuen Antrag auf LTA musste ich nicht stellen, deshalb bin ich mir unsicher. Ich habe die Befürchtung, dass das Übergangsgeld nun nach dem zuvor erhaltenen ALG 1 berechnet wird. Davon 68% wären natürlich um einiges weniger, als die 68% des Nettoentgeltes meines letzten Arbeitgebers. Unter bestimmten Voraussetzungen könne jedoch Übergangsgeld in Höhe des vorher erhaltenen ALG 1 gezahlt werden und nicht nur 68% davon. Um welche Voraussetzungen handelt es sich dabei? Danke im Voraus für Ihre Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2017 | 14:08

Hallo Sebastian K.,

bei beruflichen Rehabilitationsleistungen (also auch bei Vorbereitungslehrgängen) wird das Übergangsgeld auf der Grundlage des § 48 SGB IX berechnet.

Es ergibt sich damit folgende Regelung:

• Liegt der letzte Tag des Bemessungszeitraums (bzw. Monat in dem Arbeitsentgelt bezogen wurde) innerhalb der letzten drei Jahre, sind zwei Berechnungen durchzuführen. Zum einen die Berechnung aus dem tatsächlich erzielten Entgelt, zum anderen aus dem tariflichen Entgelt. Der höhere Betrag ist maßgebend.

• Liegt der letzte Tag des Bemessungszeitraums außerhalb der 3-Jahres-Frist, wird die

Berechnungsgrundlage nur aus dem tariflichen Entgelt ermittelt.

Aus dem zuletzt bezogenen ALG 1 wird - bei beruflichen Rehabilitationsleitungen - kein Übergangsgeld berechnet. Wenn also das letzte Arbeitsentgelt nicht allzu lange zurück liegt, wird das Übergangsgeld für den Vorbereitungslehrgang die gleiche Höhe haben, wie bei der letzten beruflichen Rehabilitationsleistung.

1 Antworten

Nickam 13.12.2018 | 13:14
Hallo, ich fange auxh eine Umschulung Inn januar an und wollte da mal fragen wie das mit dem Geld geregelt ist, da ich aktuell noch ALG1 bekomme jedoch zum 1.1.19 ins ALG2 fallen würde. Aktuell ist es so, das ich such noch aufstockend ALG2 bekomme. Ist es hier noch immer so, das es beim übergangsgeld, sofern die Agentur für Arbwit die Umschulung (Reha Maßnahme) das fiktive Gehalt gibt und ich anschließend nicht mehr auf die Aufstockung des ALG2 angewiesenen wäre? Wenn ja könnte ich nämlich bei meinem alten Chef noch unterkommen. Und meine ALG1 Anspruch so verzögern das ich noch Anspruch habe wenn die Umschulung beginnen würde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026