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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Rente wegen voller Erwerbsminderung

von maik15.05.2011 | 02:55
3471 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte seit 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich will jetzt die Aufnahme in eine WfbM beantragen. Erhalte ich im Berufsbildungsbereich der WfbM Übergangsgeld oder nur meine Rente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.05.2011 | 13:25

Hallo maik,

dem Beitrag von „Nix“ ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

fachfrau renteam 15.05.2011 | 09:05
Eine Beschäftigung in einer Werkstatt Tier behinderte Menschen ist keine Reha. Da erhalten Sie mit Sicherheit kein Uebergangsgeld . Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Entgeltersatzleistung. Sie sollten sich erkundigen, ob diese evtl ausläuft, wenn Sie dort eine Beschäftigung aufnehmen.
Nixam 15.05.2011 | 11:41
Wenn Sie die Aufnahme in einer WfB als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich beantragen und von der DRV eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich erhalten, dann besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Hierauf wird Ihre Rente sehr wohl angerechnet. Wenn die Rente so hoch ist, daß sie den gesamten kalendertäglichen Übergangsgeldbetrag überschreitet, dann wird das Übergangsgeld in voller Höhe einbehalten. Viele Grüße Nix
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