Übergangsgeld nach Rente wegen voller Erwerbsminderung
15.05.2011, 02:55
von
maik
Ich erhalte seit 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich will jetzt die Aufnahme in eine WfbM beantragen. Erhalte ich im Berufsbildungsbereich der WfbM Übergangsgeld oder nur meine Rente?
15.05.2011, 09:05
von
fachfrau rente
Eine Beschäftigung in einer Werkstatt Tier behinderte Menschen ist keine Reha. Da erhalten Sie mit Sicherheit kein Uebergangsgeld . Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Entgeltersatzleistung. Sie sollten sich erkundigen, ob diese evtl ausläuft, wenn Sie dort eine Beschäftigung aufnehmen.
15.05.2011, 11:41
von
Nix
Wenn Sie die Aufnahme in einer WfB als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich beantragen und von der DRV eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich erhalten, dann besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Hierauf wird Ihre Rente sehr wohl angerechnet. Wenn die Rente so hoch ist, daß sie den gesamten kalendertäglichen Übergangsgeldbetrag überschreitet, dann wird das Übergangsgeld in voller Höhe einbehalten. Viele Grüße Nix
16.05.2011, 13:25
Experten-Antwort
Hallo maik,
dem Beitrag von „Nix“ ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....